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Bundesverfassungsgericht
Wie weit darf Sterbehilfe gehen?
Zwei Tage lang hat sich der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts mit dem Thema Sterbehilfe befasst. Ihm liegen über
sechs Verfassungsbeschwerden vor, die sich gegen § 217 des Strafgesetzbuchs
richten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe
stellt. Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.
Berlin – 17.04.2019, 15:30 Uhr

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Zwei Tage lang hat sich der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts mit dem Thema Sterbehilfe befasst. Ihm liegen über
sechs Verfassungsbeschwerden vor, die sich gegen § 217 des Strafgesetzbuchs
richten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe
stellt. Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.
Wie weit darf Sterbehilfe gehen?
Zwei Tage lang hat sich der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts mit dem Thema Sterbehilfe befasst. Ihm liegen über
sechs Verfassungsbeschwerden vor, die sich gegen § 217 des Strafgesetzbuchs
richten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe
stellt. Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.
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