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Kündigungsschutzprozess
Bottroper Zyto-Apotheker zahlt Abfindung nicht - Whistleblower klagt weiter
Praktisch direkt nach der Inhaftierung des Zyto-Apothekers
Peter S. kündigte dieser dem Whistleblower Martin Porwoll fristlos. Mit einer
Kündigungsschutzklage konnte dieser einen für ihn sehr vorteilhaften Vergleich
durchsetzen – doch S. beglich diesen bislang nicht. Nun stellte Porwoll
Strafanzeige – und zog erneut vors Landesarbeitsgericht.
Karlsruhe – Erstellt am 23.04.2019, 08:15 Uhr

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Bottroper Zyto-Apotheker zahlt Abfindung nicht - Whistleblower klagt weiter
Praktisch direkt nach der Inhaftierung des Zyto-Apothekers
Peter S. kündigte dieser dem Whistleblower Martin Porwoll fristlos. Mit einer
Kündigungsschutzklage konnte dieser einen für ihn sehr vorteilhaften Vergleich
durchsetzen – doch S. beglich diesen bislang nicht. Nun stellte Porwoll
Strafanzeige – und zog erneut vors Landesarbeitsgericht.
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Praktisch direkt nach der Inhaftierung des Zyto-Apothekers
Peter S. kündigte dieser dem Whistleblower Martin Porwoll fristlos. Mit einer
Kündigungsschutzklage konnte dieser einen für ihn sehr vorteilhaften Vergleich
durchsetzen – doch S. beglich diesen bislang nicht. Nun stellte Porwoll
Strafanzeige – und zog erneut vors Landesarbeitsgericht.
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