Kündigungsschutzprozess

Bottroper Zyto-Apotheker zahlt Abfindung nicht - Whistleblower klagt weiter

Praktisch direkt nach der Inhaftierung des Zyto-Apothekers Peter S. kündigte dieser dem Whistleblower Martin Porwoll fristlos. Mit einer Kündigungsschutzklage konnte dieser einen für ihn sehr vorteilhaften Vergleich durchsetzen – doch S. beglich diesen bislang nicht. Nun stellte Porwoll Strafanzeige – und zog erneut vors Landesarbeitsgericht.