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Der Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz spaltet: Auf der einen Seite enthält er höchst problematische und in ihren Folgen schwer abschätzbare Maßnahmen – auf der anderen sieht er für Apotheken begrüßenswerte Weichenstellungen vor. DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn hat den Gesetzentwurf analysiert – welche Schlüsse er daraus zieht, lesen Sie in der aktuellen DAZ.
Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ setzt an unterschiedlichen Stellen an. Sein erklärtes Ziel ist, die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch ortsnahe Apotheken zu stärken – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des am 19. Oktober 2016 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung. Da Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Rx-Versandverbot als Antwort auf die Luxemburger Entscheidung bekanntlich ablehnt, ist er bemüht um eine gleichwertige Alternative. Sein Lösungsweg stieß allerdings bereits bei verschiedenen Apothekerverbänden und -kammern sowie Rechtsexperten auf Ablehnung.
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Auch DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn hält es für kritisch, dass zur Sicherung der Gleichpreisigkeit die Apotheken nun über den Rahmenvertrag zur Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet werden sollen. Das Problem: Dies betrifft nur die GKV. Für die PKV kann zwar angenommen werden, dass die Versicherung nur die tatsächlich gezahlten Arzneimittelpreise erstattet und die Versicherten daher keine Anreize für Boni haben – ein rechtliches Hindernis für Boni ausländischer Versender wäre das aber nicht. Für „echte“ Selbstzahler gäbe es gar keine Einschränkungen; bei nicht erstattungsfähigen Rx-Arzneimitteln würde die Gleichpreisigkeit also aufgegeben. Und das widerspricht den erklärten Zielen der ABDA, betont Müller-Bohn.
Das gleiche gilt für die geplante Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), der das deutsche Arzneimittelpreisrecht auf ausländische Versender überträgt. Erst diese Streichung sorge dafür, dass die Aufweichung der Gleichpreisigkeit zu einem so massiven Problem wird. Denn mit der Streichung würde die Inländerdiskriminierung im deutschen Recht anerkannt. Wenn der besagte Satz nicht gestrichen würde, so Müller-Bohn, bestünde im deutschen Recht weiterhin eine konsequente Preisbindung und es bliebe die Aussicht auf eine spätere europarechtliche Klärung.
Positive Weichenstellungen
Müller-Bohn sieht allerdings auch die positiven Aspekte des Gesetzentwurfs. Etwa die Weichenstellungen für das E-Rezept und das Verbot der Zuweisung dieser elektronischen Verordnungen durch Ärzte oder Krankenkassen. Auch die geplanten Wiederholungsrezepte können aus seiner Sicht alle Beteiligten entlasten und die Versorgung vereinfachen.
Die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, auf die die Versicherten sogar einen Anspruch haben sollen, sind für Müller-Bohn eine besondere Herausforderung für den Deutschen Apothekerverband und den GKV-Spitzenverband. Schließlich sind sie es, die die Leistungen vereinbaren sollen, Erfahrungswerte haben sie hierfür noch nicht.
7 Kommentare
schön geredet. Realität ausgeblendet.
von Karl Friedrich Müller am 26.04.2019 um 9:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: schön geredet. Realität ausgeblendet
von Hermann Eiken am 26.04.2019 um 10:14 Uhr
AW: schön geredet. Realität ausgeblendet
von Hermann Eiken am 26.04.2019 um 10:14 Uhr
AW: schön geredet. Realität ausgeblendet
von Heiko Barz am 26.04.2019 um 11:35 Uhr
E-Rezept und Apothekenstärkung
von Ede Wolf am 26.04.2019 um 8:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: E-Rezept und Apothekenstärkung
von Heiko Barz am 26.04.2019 um 11:04 Uhr
Thomas- Müller Bohn
von Conny am 26.04.2019 um 7:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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