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Empfehlung der DAB-Kommission
So sollen Cannabisextrakte künftig in der Apotheke geprüft werden
„Nur“ eine DC mit drei Zwei-Komponenten-Referenzlösungen: Das schlägt der Ausschuss Pharmazeutische Biologie der Deutschen-Arzneibuch-Kommission für die Identitätsprüfung von Cannabisextrakten vor. Der Entwurf kann bis zum 1. Juli kommentiert werden.
Seit anderthalb Jahren gibt es in der Apothekenrezeptur neben den Cannabisblüten auch Vollspektrum-Extrakte zum Umfüllen von Tilray. Ein halbes Jahr später kam eine Extraktvariante von Pedanios dazu. Für die Identitätsprüfung konnten sich Apotheker bislang an der DAC-Monographie „eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz“ orientieren. Diese Vorschrift sieht die Auswertung zweier Dünnschichtchromatogramme vor – eine zur Prüfung auf Cannabinoide und eine zum Nachweis der öligen Grundlage.
Eine DC genügt
Im Deutschen Arzneibuch (DAB) ist derzeit nur eine Monographie zu getrockneten Cannabisblüten zu finden. Dies könnte sich demnächst ändern. Denn der Ausschuss Pharmazeutische Biologie der Deutschen-Arzneibuch-Kommission hat empfohlen, ins DAB eine neue Monographie für die Cannabisextrakte aufzunehmen.
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Der Fachausschuss empfiehlt für die Identitätsprüfung die Dünnschichtchromatographie (DC). Im Gegensatz zur DAC-Monographie zielt die Methode auf den Nachweis der Cannabinoide ab – eine Vorschrift zur Identifizierung der Grundlage gibt es im DAB-Entwurf nicht. Bei der Cannabinoid-DC weicht die Vorschrift im neuen DAB-Entwurf von der DAB-Monographie für die Blüten in zwei Punkten ab.
2 Kommentare
Lobby Arbeit
von Werner Wolff am 21.05.2019 um 11:07 Uhr
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Wie immer die Frage:
von Karl Friedrich Müller am 20.05.2019 um 17:50 Uhr
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