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Datenschutz wird nachgeliefert?
Spahn weist Datenschutz-Kritik bei E-Patientenakte zurück
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik am Datenschutz bei der geplanten elektronischen Patientenakte zurückgewiesen. „Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Patientenakte hat“, sagte Spahn am Mittwoch beim Hauptstadtkongress in Berlin.
Die Süddeutsche Zeitung hatte am Dienstag berichtet, dass die Patientenakte, der geplante Start ist 2021, zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben werde. Für Patienten werde es am Anfang nicht möglich sein, auszuwählen, welche Informationen der elektronischen Akte welcher Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen dürfe und welche nicht. Beispielsweise könnte dann ein Physiotherapeut, der eigentlich nur die Daten des Orthopäden braucht, in der Akte auch sehen, dass eine Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hatte, schreibt die Zeitung. Oder ein Apotheker erfahre automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden.
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass es am Anfang keine Möglichkeit für Patienten geben wird, ihre elektronische Akte individuell so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der Informationen einsehbar ist. Daran arbeite man aber, sagte ein Sprecher. Es gebe aber keine Abstriche beim Datenschutz. Denn der Patient entscheide immer selbst, ob ein Arzt überhaupt Einblick in die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichert würden.
Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag 2021 kommen. In der Datei können Patienten Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte oder Impfungen speichern lassen und haben damit theoretisch immer alle wichtigen Daten ihrer Krankheitsgeschichte griffbereit, zum Beispiel auf dem Handy oder Tablet.
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