Verfassungsrichter Peter M. Huber

„Auch für Apotheken gilt der Grundsatz: Freiheit vor staatlicher Reglementierung“

Der Verfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Rx-Preisbindung hinterfragt. Auf dem Karlsruher Verfassungsfest sagte Huber im Gespräch mit dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, dass er die Arzneimittelversorgung als Teil der Gesundheitsversorgung betrachte und ein Eingriff des EuGH somit „wenig überzeugend“ sei. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Apotheker sehr gute Gründe für Einschränkungen der Berufsfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit bräuchten.