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Entlassmanagement
Marburger Bund: Kliniken sollen BtM auch übers Wochenende mitgeben dürfen
Krankenhausärzte
wollen Patienten künftig auch Betäubungsmittel zur Überbrückung eines
Wochenendes oder Feiertages mitgeben dürfen. Einen entsprechenden Beschluss
fasste am vergangenen Wochenende die Hauptversammlung des Marburger Bundes. Die
Mediziner sind der Meinung, das derzeitige Vorgehen beim Entlass-Rezept habe
sich nicht bewährt. Der Verband schlägt eine entsprechende betäubungsmittelrechtliche Änderung im geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz vor.
Der Marburger
Bund, die gewerkschaftliche und berufspolitische Interessenvertretung der
angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte, hat bei seiner Hauptversammlung
am vergangenen Wochenende in Münster einen Beschluss zur Mitgabe von
Arzneimitteln aus dem Krankenhaus gefasst. Demnach sollte es Krankenhäusern zukünftig
erlaubt sein, Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen
und Wochenenden mitzugeben – so wie dies bei anderen Medikamenten bereits der
Fall ist. Von seinem Vorstoß verspricht sich der Marburger Bund zum einen
Vorteile für die Patienten, zum anderen mehr Rechtssicherheit für die
Mediziner.
Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden
Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel
Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisiert der
Verband. Außerdem setze sie die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Die
Delegierten meinen, dass die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus grundsätzlich
neu geregelt werden müsse. „Das derzeitige Vorgehen mit dem
Entlassmanagement-Rezept hat sich nicht bewährt.“
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Der Marburger Bund schlägt den Verordnungsgebern daher vor, eine Regelung zu finden, in der Medikamente für Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgegeben werden dürfen und für Medikamente über einen bestimmten Euro-Betrag ein Ausgleichmechanismus etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde viel Geld und Zeit eingespart werden können“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.
Geregelt werden sollte eine entsprechende Änderung im Betäubungsmittelgesetz dem Ärzteverband zufolge bereits im Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.
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