Oberlandesgericht Karlsruhe

Verbot bestätigt: Hüffenhardter Arzneimittelautomat ist wettbewerbswidrig

Es bleibt dabei: DocMorris verstößt mit einem Arzneimittelabgabeautomaten im baden-württembergischen Hüffenhardt gegen Wettbewerbsrecht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute in vier der sechs bei ihm anhängigen Zivilverfahren das vom Landgericht Mosbach in erster Instanz verhängte Verbot bestätigt. In den beiden anderen Verfahren ergeht das Urteil am 26. Juni. Die Revision haben die Richter nicht zugelassen.