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Oberlandesgericht Karlsruhe
Verbot bestätigt: Hüffenhardter Arzneimittelautomat ist wettbewerbswidrig
Es
bleibt dabei: DocMorris verstößt mit einem Arzneimittelabgabeautomaten im
baden-württembergischen Hüffenhardt gegen Wettbewerbsrecht. Das
Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute in vier der sechs bei ihm anhängigen
Zivilverfahren das vom Landgericht Mosbach in erster Instanz verhängte Verbot
bestätigt. In den beiden anderen Verfahren ergeht das Urteil am 26. Juni. Die Revision haben die Richter nicht zugelassen.
Berlin – 29.05.2019, 08:50 Uhr

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Verbot bestätigt: Hüffenhardter Arzneimittelautomat ist wettbewerbswidrig
Es
bleibt dabei: DocMorris verstößt mit einem Arzneimittelabgabeautomaten im
baden-württembergischen Hüffenhardt gegen Wettbewerbsrecht. Das
Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute in vier der sechs bei ihm anhängigen
Zivilverfahren das vom Landgericht Mosbach in erster Instanz verhängte Verbot
bestätigt. In den beiden anderen Verfahren ergeht das Urteil am 26. Juni. Die Revision haben die Richter nicht zugelassen.
Verbot bestätigt: Hüffenhardter Arzneimittelautomat ist wettbewerbswidrig
Es
bleibt dabei: DocMorris verstößt mit einem Arzneimittelabgabeautomaten im
baden-württembergischen Hüffenhardt gegen Wettbewerbsrecht. Das
Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute in vier der sechs bei ihm anhängigen
Zivilverfahren das vom Landgericht Mosbach in erster Instanz verhängte Verbot
bestätigt. In den beiden anderen Verfahren ergeht das Urteil am 26. Juni. Die Revision haben die Richter nicht zugelassen.
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