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Arbeitsfrei im Sommer
Gibt es hitzefrei in der Apotheke?
Der Sommer hat lange auf sich warten lassen. Diese Woche scheint es jedoch in einigen Regionen in Deutschland so weit zu sein: Es wird heiß. Wie ist das eigentlich in der Apotheke geregelt? Haben Apothekenmitarbeiter Anspruch auf hitzefrei aufgrund unzumutbarer Arbeitsbedingungen?
Der Sommer ist endlich da, theoretisch kalendarisch und praktisch heiß. Es reichen Flipflops und Shorts. Wer Ferien hat, den zieht es wahrscheinlich ins Freibad. Wie sieht das in der Apotheke aus? Ist die Idee zu „hitzefrei“ mehr utopischer Wunsch als greifbare Realität? PTAheute.online-Redakteurin Cornelia Neth hat sich die rechtliche Lage zu hitzefrei in der Apotheke genauer angeschaut. Kriegen Apotheker frei oder dürfen sie maximal den weißen Kittel öffnen?
So ist die rechtliche Lage
Ein Blick in die Apothekenbetriebsordnung (§ 4 ApBetrO) zeigt: „Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein.“ Dies gilt natürlich auch für die Arzneimittel in der Sichtwahl und somit den Handverkauf. Höhere Temperaturen sind somit nicht zulässig.
Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 gibt im Unterschied zu diesen verpflichtenden Rahmenbedingungen teilweise nur Empfehlungen. In Arbeitsräumen soll die 26-Grad-Marke nicht überschritten werden. Höhere Werte sind nur zulässig, falls die Außentemperatur mehr als 26 Grad beträgt. Arbeitsgerichte haben hier aber einen Abstand von mindestens sechs Grad zwischen Innen- und Außentemperatur gefordert. Maßnahmen sind trotzdem zu treffen, etwa durch Nachtauskühlung der Räume oder durch Getränkeversorgung der Angestellten. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Vorgesehen sind neben Klimaanlagen auch Verlegungen oder Kürzungen der Arbeitszeit – für öffentliche Apotheken eine eher unübliche Variante. Durch die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung sind jedoch die meisten Apotheken ohnehin mit einer Klimaanlage ausgestattet.
Das kann man tun
Jenseits von Richtlinien und Gesetzen kann der Apothekenleiter aber selbst viele Maßnahmen ergreifen. In manchen Apotheken haben sich Chefs entschieden, dass Angestellte bei Hitze keine Kittel tragen müssen. Denkbar sind außerdem weitere, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen und das kostenlose Zurverfügungstellen von kalten Getränken oder gekühltem Obst (Wassermelone, Beeren, Äpfel), das Aufstellen von Ventilatoren und das kollegiale Abwechseln im Handverkauf, sodass alle einmal die Möglichkeit haben, kurz etwas zu trinken oder ein Stück Obst zu essen.
Trotz aller Maßnahmen: Bei hohen Temperaturen sinken Produktivität und Wohlbefinden. Besonders werdende Mütter und ältere Kolleginnen und Kollegen zeigen in der Regel schneller Zeichen von Dehydrierung und auch Kreislaufprobleme. Bleibt noch, vorbeugend regelmäßig zu trinken: idealerweise ungesüßte Tees oder Mineralwasser mit etwa 20 Grad Temperatur.
Dieser Artikel ist 2019 erschienen und wurde aktualisiert.
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