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Arbeitsrecht
Apotheke muss über Urlaubsansprüche aufklären
Ein Urlaubsanspruch kann am Jahresende in der Regel nur
wegfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten zuvor über die
Verfallsfristen aufgeklärt hat. Das geht aus einem am gestrigen Montag
veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. Geklagt hatte
ein Apotheken-Bote.
Berlin – 02.07.2019, 15:15 Uhr

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Apotheke muss über Urlaubsansprüche aufklären
Ein Urlaubsanspruch kann am Jahresende in der Regel nur
wegfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten zuvor über die
Verfallsfristen aufgeklärt hat. Das geht aus einem am gestrigen Montag
veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. Geklagt hatte
ein Apotheken-Bote.
Apotheke muss über Urlaubsansprüche aufklären
Ein Urlaubsanspruch kann am Jahresende in der Regel nur
wegfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten zuvor über die
Verfallsfristen aufgeklärt hat. Das geht aus einem am gestrigen Montag
veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. Geklagt hatte
ein Apotheken-Bote.
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