Arbeitsrecht

Apotheke muss über Urlaubsansprüche aufklären

Ein Urlaubsanspruch kann am Jahresende in der Regel nur wegfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten zuvor über die Verfallsfristen aufgeklärt hat. Das geht aus einem am gestrigen Montag veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. Geklagt hatte ein Apotheken-Bote.