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Neuer Rahmenvertrag
vdek: Im Einzelfall über Retaxationen entscheiden
Der neue Rahmenvertrag erhitzt die Gemüter der Apotheker. Derzeit sorgt insbesondere die DAK für Furore im Apothekerlager: Die Kasse hatte DAZ.online mitgeteilt, dass sie eine generelle „Friedenspflicht“ für den neuen Vertrag ablehne – auch weil ihr Dachverband, der Verband der Ersatzkassen (vdek), dies so sehe. Der vdek meldet sich nun selbst zu Wort und erklärt: Die Prüfprozesse bei den Kassen seien programmiert, deshalb sei ein generelles Absehen von Retaxationen nicht möglich. Allerdings wolle man in Einzelfällen mit den Apothekern reden.
Im neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gibt es keine Übergangsregelungen. Das Regelwerk, in dem wichtige neue Regelungen zur Arzneimittelauswahl enthalten sind, gilt ohne Ausnahmen seit dem 1. Juli. Trotzdem hatte der Deutsche Apothekerverband um eine einmonatige „Friedenspflicht" für einige Fallkonstellationen gebeten.
Was passiert beispielsweise mit Verordnungen, die noch im Juni in der Apotheke vorgelegt, aber erst im Juli beliefert wurden/werden? Gilt dort schon der neue Rahmenvertrag oder seine „alte“ Version? Dem Vernehmen nach hatte der DAV außerdem eine Liste mit einigen Neuerungen zusammengestellt, die möglicherweise in der Software zum Stichtag noch nicht vollständig umgesetzt werden könnten.
Der GKV-Spitzenverband erklärte dazu: Man habe den Mitgliedern zwar empfohlen, bei bestimmten Fallkonstellationen bei der Rezeptprüfung nicht zu beanstanden – ob sich die einzelnen Kassen daran halten, sei allerdings unklar. DAZ.online fragte stichprobenartig bei einigen Kassen nach. Die TK, die Barmer und die AOK Baden-Württemberg antworteten: Man habe Verständnis für die Wünsche der Apotheker und komme der Empfehlung für die vom DAV genannten Fallbeispiele nach. Anders aber ein DAK-Sprecher: „Der vdek lehnt eine generelle Friedenspflicht ab und dem schließen wir uns als DAK-Gesundheit an. Wir werden keinen generellen Retax-Verzicht vornehmen, da nur technische Schwierigkeiten mit der neuen Software einen solchen rechtfertigen würden. Jedoch wird die DAK-Gesundheit prinzipiell Einzelfälle mit Augenmaß prüfen und diese im Zweifel zu Gunsten der Apotheker berücksichtigen, bis die technische Umsetzung überall vollzogen und praktikabel ist.“
6 Kommentare
Rahmenvertrag
von SK am 11.07.2019 um 13:43 Uhr
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Rahmenvertrag
von Dr. Radman am 11.07.2019 um 9:37 Uhr
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Rahmenvertrag
von Conny am 11.07.2019 um 8:26 Uhr
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Rahmenvertrag
von Dr. Radman am 11.07.2019 um 8:19 Uhr
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AW: Rahmenvertrag
von Heiko Barz am 11.07.2019 um 11:07 Uhr
AW: Rahmenvertrag
von Dr. Radman am 11.07.2019 um 11:21 Uhr
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