- DAZ.online
- News
- Recht
- Zwei Jahre auf Bewährung...
Überdosiertes 3-Bromopyruvat
Zwei Jahre auf Bewährung für Heilpraktiker
Infusionen mit überdosiertem 3-Bromopyruvat haben nach Überzeugung der 2. Strafkammer des Landgerichts Krefeld zum Tod von drei Krebspatienten geführt. Verabreicht wurden diese vom Heilpraktiker Klaus R. – er wurde nun nach knapp viermonatigem Prozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Heilpraktiker Klaus R. sorgte im Jahr 2016 durch die Folgen seiner Behandlung von vier Krebspatienten im niederrheinischen Brüggen mit dafür, dass im vergangenen Jahr das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung auf den Weg gebracht wurde. Drei dieser Patienten verstarben nach einer Therapie mit dem von Klaus R. hergestellten, überdosierten und nicht zugelassenen Mittel 3-Bromopyruvat. Bei der vierten Patientin brach der Heilpraktiker die Behandlung ab, als ihr nach der ersten Infusion unwohl wurde. Mittlerweile ist die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und von Zubereitungen aus menschlichem Gewebe durch Angehörige nichtärztlicher Heilberufe, insbesondere Heilpraktiker, erlaubnispflichtig.
Mehr zum Thema
Heilpraktiker Klaus R. vor Gericht
„Wenn es zu wenig war, habe ich noch eine Löffelspitze dazugetan“
Seit Ende März stand Klaus R. vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen des Verdachts des fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fällen sowie der fahrlässigen Tötung in drei Fällen angeklagt. Der Heilpraktiker habe für das Zuwiegen der Kleinstmengen von 3-Bromopyruvat eine unpassende Waage verwendet, so dass es zu Wiegefehlern und damit zur Überdosierung gekommen sei. Zudem habe es keine Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Richtigkeit der Dosierung gegeben.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Bei den heutigen Plädoyers hatte R.s Verteidigerin einen Freispruch beantragt. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrank gewesen und hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst, dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen.
Der Staatsanwalt hatte dagegen drei Jahre Haft gefordert. Der Heilpraktiker habe bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, „alle Pflichten missachtet“ und grob fahrlässig gehandelt. So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen Patienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht.
Die Strafkammer ihrerseits befand, dass der 61-jährige Angeklagte einen „erheblich fahrlässigen Umgang“ mit dem Stoff 3-Bromopyruvat hatte. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „So überprüfte der Angeklagte die Identität der gelieferten Substanzen nicht, verwendete eine grundsätzlich ungeeignete Waage, Infusionsflaschen waren unzureichend beschriftet und der Einsatz von 3-Bromopyruvat wurde mangelhaft dokumentiert“.
Für die drei Fälle fahrlässiger Tötung sowie das fahrlässige Herstellen verfälschter Arzneimittel wurde Klaus R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.