Interessenabwägung im Eilverfahren

Massives Untergewicht: Kasse muss für Dronabinol zahlen

Das Sozialgesetzbuch V schreibt vor, unter welchen Voraussetzungen eine Versorgung mit medizinischem Cannabis auf Kassenkosten möglich ist. Ist offen, ob diese wirklich erfüllt sind, kann dennoch ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen. Das hat jedenfalls das Landessozialgericht Darmstadt in einem Eilverfahren eines lebensbedrohlich untergewichtigen Patienten mit einer seltenen Darmerkrankung entschieden. Bis das Gericht den Rechtsstreit in der Hauptsache entschieden hat, muss die Kasse die Kosten für Dronabinol vorläufig übernehmen.