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Das Rx-Versandverbot spielte in der Antragsberatung auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) 2018 eine mehr als prominente Rolle: Gleich in mehreren Anträgen beschlossen die Apotheker, das Verbot zu fordern – obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn damals schon zu verstehen gab, dass das Verbot nicht sein Favorit sei. Ein Jahr später spielt das Verbot auf dem DAT 2019 in Düsseldorf keine Rolle mehr. In keinem einzigen Antrag wird es erwähnt. Der Fokus liegt nun auf dem Erhalt der Gleichpreisigkeit.
In den Wochen vor dem Deutschen Apothekertag 2018 lag eine gewisse Spannung im Apothekenmarkt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor zugesagt, dass er bis zum DAT eine Lösung des Versandhandelskonfliktes vorlegen wolle. Was würde die Apotheker erwarten? Schließlich steht im Koalitionsvertrag, dass sich die Große Koalition für ein Rx-Versandverbot einsetzen will. Spahn selbst sendete aber damals schon erste Anzeichen, dass er andere Lösungen als das Verbot bevorzugt. Trotzdem blieben die Apotheker bei ihrer Forderung: Gleich in mehreren zusammengefassten Anträgen beschlossen sie, das Verbot als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung weiterhin einzufordern.
Ein Jahr später ist davon nichts mehr übrig. Die offizielle Beschlusslage der ABDA-Mitgliederversammlung lautet zwar, dass das Verbot weiterhin eine „Handlungsoption“ sei. Doch die ABDA selbst gibt in Interviews an, sich davon distanziert zu haben. Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz liegt zudem ein Vorhaben im Parlament, das auf das Verbot verzichtet und dafür ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich ins Sozialrecht einziehen will. Dass sich der Fokus in der Debatte verschoben hat, merkt man auch an den vorläufigen Anträgen zum diesjährigen DAT in Düsseldorf: Es liegt kein einziger Antrag aus den Kammern und Verbänden vor, in dem das Verbot auch nur erwähnt wird.
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Vielmehr dürfte es in diesem Jahr darum gehen, die Gleichpreisigkeit politisch einzufordern. In einem Leitantrag des ABDA-Vorstandes sowie einiger Kammern und eines Verbandes heißt es beispielsweise, dass „geeignete Regelungen“ eingeführt werden sollen, die den einheitlichen Apothekenabgabepreis auch für Arzneimittel, die aus dem EU-Ausland versendet werden, garantieren. Und daher wollen die Apotheker an dem Wunsch festhalten, das im Arzneimittelgesetz (AMG) festgeschriebene Rx-Boni-Verbot für EU-Versender zu bewahren. Allerdings: Spahn will es mit seiner Apothekenreform streichen und hat der EU-Kommission in einem Brief dies auch schon zugesagt.
Die Forderung, den AMG-Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender zu behalten, taucht gleich in mehreren DAT-Anträgen auf. Neben dem ABDA-Vorstand fordern auch die Kammern aus Nordrhein und Hessen sowie der Apothekerverband Westfalen-Lippe und der Verband Nordrhein den Erhalt des AMG-Satzes. Zu erwarten ist, dass der ABDA-Vorstand diese Anträge in einem Leitantrag zum DAT zusammenfasst.
Wie positionieren sich die Apotheker zur Spahn-Reform?
Die einzige spannende Frage wird sein, wie sich die Hauptversammlung zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz verhält. Lediglich in einem der oben genannten Anträge (von der LAK Hessen) wird Spahns Vorschlag, die Gleichpreisigkeit über ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V zu retten, abgelehnt. Dieser Plan genüge den Ansprüchen nicht, da PKV-Versicherte ausgeklammert werden, heißt es. Einen neuen Alternativ-Vorschlag zum Erhalt der Rx-Preisbindung enthält das vorläufige Antragsbuch aber nicht.
Ein weiteres Thema, das die Apotheker in Düsseldorf beschäftigen dürfte, ist das Auskunftsersuchen des Oberlandesgerichts München gegenüber der Bundesregierung. Zur Erinnerung: Das Gericht hatte die Bundesregierung aufgefordert, amtliche Auskunft zu der Frage zu geben, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Umstände die Annahme rechtfertigen, dass die Rx-Preisbindung in Deutschland eine flächendeckende, sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung gewährleisten. Die Bundesregierung hat bislang nicht geantwortet. In einem Antrag, den die LAK Hessen vorlegt, sollen die Apotheker die Bundesregierung jetzt auffordern, diesem Auskunftsersuchen nachzukommen.
5 Kommentare
Gleich(un)preisigkeit fordern und bekommen ...
von Christian Timme am 15.08.2019 um 13:46 Uhr
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Schmidt
von Conny am 14.08.2019 um 13:00 Uhr
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Faule Zähne muss man ziehen ...
von Reinhard Herzog am 14.08.2019 um 11:43 Uhr
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AW: Faule Zähne muss man ziehen
von gabriela aures am 14.08.2019 um 20:28 Uhr
Welche Gleichpreisigkeit?
von Karl Friedrich Müller am 14.08.2019 um 10:39 Uhr
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