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Krankenkassen fordern E-Rezept-Pflicht für Ärzte und Patienten
Durch die Einführung des E-Rezeptes wird sich auch für die Krankenkassen einiges ändern: Die Verordnungen werden weniger fehleranfällig, Retaxationen dürften abnehmen. Außerdem wird die Abrechnung mit Apothekern komplett digitalisiert. DAZ.online hat beim GKV-Spitzenverband nachgefragt, was den Kassen bei der Einführung des E-Rezeptes wichtig ist. Im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzen die Kassen auf einen harten Systembruch: Irgendwann müsse es eine Pflicht für Ärzte und Patienten geben, E-Rezepte zu nutzen. Der AOK-Bundesverband wünscht sich zudem, dass Versandhändler nicht benachteiligt werden.
An der Einführung des E-Rezeptes arbeiten nicht nur die Apotheker. Auch die Krankenkassen sind gleich an mehreren Stellen involviert. An erster Stelle spielen die Kassen eine wichtige Rolle in der Gematik, wo alle Leistungserbringer, die Kassen und das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam die Prozesse der Digitalisierung festlegen. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde die Gematik kürzlich beauftragt, alle für das E-Rezept nötigen Spezifikationen und Versorgungswege bis Ende Juni 2020 festzulegen.
Aber schon jetzt sind einige Krankenkassen im Bereich der digitalen Verordnungen aktiv: Die TK hat sich in Hamburg ein eigenes E-Rezept-Netz aufgebaut, in dem bislang eine Apotheke und eine Arztpraxis E-Rezepte nutzen. Und in Baden-Württemberg tüfteln Apotheker, Ärzte und Krankenkassen derzeit gemeinsam am GERDA-Projekt. Schon länger laufen dort Verhandlungen zwischen den Apothekern und den Kassen, in denen beispielsweise die Abrechnung der E-Rezepte geklärt wird.
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Grund genug, auch beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV) nachzufragen, welche Prämissen die Kassen bei der Einführung des E-Rezeptes haben. Eine Sprecherin stellt zunächst klar, dass der Kassenverband digitale Verordnungen grundsätzlich begrüßt. Denn:
Durch die Digitalisierung der Arzneimittel-Verordnungen werden die heute noch bestehenden Medienbrüche (Papierrezept – elektronische Verarbeitung) verhindert. Hierdurch kann die Datenqualität über den gesamten Prozess von der Verordnung, über die Abgabe bis hin zur Abrechnung hinweg verbessert werden. Zum einen werden unklare Verordnungen und hierdurch bedingte Klärungen mit dem verordnenden Arzt reduziert. Zum anderen können auch Fehlerquellen in den nachfolgenden Prozessschritten vermieden werden. Patienten profitieren davon durch eine höhere Versorgungsqualität und mehr Sicherheit.“
An einer Stelle läuft die Meinung des GKV-SV allerdings mit der Politik auseinander. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bislang immer angegeben, dass er zunächst keine Pflicht einführen will, E-Rezepte zu nutzen – Patienten sollten frei wählen können. Die Kassen wollen hier allerdings einen harten Umbruch, weil der Mehrwert des E-Rezeptes nur zum Tragen kommen könne, „wenn es kein dauerhaftes Nebeneinander von Papierrezept und elektronischem Rezept gibt“, so die Verbandssprecherin. Denn: „Ein Parallelbetrieb hätte erhebliche Auswirkungen auf die Durchführbarkeit, Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit des E-Rezepts. (…) Das E-Rezept muss nicht nur für den Versicherten verpflichtend sein, sondern auch für die Ärzte.“ Aus Sicht des GKV-SV ist das E-Rezept für den Versicherten eine gesetzlich vorgegebene Pflichtanwendung. Allerdings schlägt der Kassenverband Übergangsregelungen vor, also Fristen, in denen noch beide Verordnungswege möglich sind.
4 Kommentare
Digitalisierung um jeden Preis
von Peter F. am 09.10.2019 um 12:18 Uhr
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Umsetzung fragwürdig
von Erik am 24.08.2019 um 11:39 Uhr
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noch was
von Karl Friedrich Müller am 23.08.2019 um 10:46 Uhr
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einfach mal die Schnauze halten....
von Karl Friedrich Müller am 22.08.2019 um 18:12 Uhr
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