Stellungnahme zu AMVV-Änderungen

ABDA: Apotheker sollen Hinweis auf Medikationsplan ergänzen dürfen

Stuttgart - 23.08.2019, 15:14 Uhr

Fehlt der Hinweis auf einen bekannten Medikationsplan, soll der Apotheker diesen ohne Rücksprache ergänzen dürfen. (Foto: Syda Productions/stock.adobe.com)

Fehlt der Hinweis auf einen bekannten Medikationsplan, soll der Apotheker diesen ohne Rücksprache ergänzen dürfen. (Foto: Syda Productions/stock.adobe.com)


Mit der Achtzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung soll gesetzlich verankert werden, dass bei Verschreibung von Humanarzneimitteln grundsätzlich die Dosierung auf dem Rezept vermerkt werden muss. Nach einer Stellungnahme zum Referentenentwurf hat die ABDA nun auch zu dem Entwurf Stellung genommen, der dem Bundesrat zum Beschluss vorgelegt wird und eine Ergänzung vorgeschlagen.

Die ABDA war fleißig. Drei Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren hat sie in dieser Woche veröffentlicht – zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung und zum Entwurf einer Achtzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Bundesrat-Drucksache 336/19). In letzterer geht es unter anderem um die geplante Verpflichtung, bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln grundsätzlich  Angaben zur Dosierung machen zu müssen – außer der Patient hat einen Medikationsplan oder eine anderweitige Dosierungsanweisung, auf die dann aber auch dem Rezept hingewiesen werden muss.  Bislang ist das nur punktuell verpflichtend, zum Beispiel bei Betäubungsmitteln oder Rezepturen. Bereits im Juni hatte die Standesvertretung sich zum Referentenentwurf geäußert, an ihrer Bewertung hat sich auch nichts geändert: Die ABDA begrüßt eine grundsätzliche Verpflichtung, die Dosierung auf dem Rezept zu verankern. „Damit wird eine Forderung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht aufgegriffen, der sich eine langjährige Forderung der Apothekerschaft zu eigen gemacht hatte“, heißt es auch in der aktuellen Stellungnahme. Tatsächlich hatte die ABDA auch schon anlässlich der vorangegangenen 17. Änderung der AMVV eben diese Verankerung angeregt.

„Angabe der Dosierung schließt Informationslücke“ 

Die ABDA ist überzeugt: „Durch die Angabe der Dosierung auf dem Rezept bei allen Arzneimitteln wird eine relevante Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie geschlossen. Dosierungs- und andere Medikationsfehler sowie dadurch hervorgerufene Patientenrisiken, die vor allem durch Wissensdefizite des Patienten bezüglich der Dosierung auftreten, werden reduziert“. Dies gelte auch für den Übergang von ambulanter in die stationäre Versorgung und umgekehrt. (Entlass-Management).



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Schon die Formulierung

von Karl Friedrich Müller am 25.08.2019 um 18:30 Uhr

Devot, unterwürfig
Sollen dürfen können
Füße küssen
Im Sado Maso Spiel sind wir die Sub

Doch mal lieber Augenhöhe, statt Schleimen.
Wir brauchen uns mit unserem Studium nicht verstecken. Wir haben die Kompetenz

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