Teile des TSVG treten in Kraft

„PrEP“ ab dem 1. September erstattungsfähig

Berlin - 29.08.2019, 12:30 Uhr

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe mit den zugehörigen Beratungen und Untersuchungen ist ab dem 1. September erstattungsfähig. (c / Foto: imago images / Zuma Press)

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe mit den zugehörigen Beratungen und Untersuchungen ist ab dem 1. September erstattungsfähig. (c / Foto: imago images / Zuma Press)


Am kommenden Sonntag, dem 1. September, werden weitere Teile des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wirksam, das der Bundestag im März beschloss. Dazu gehört die Neuregelung, dass Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus (Präexpositionsprophylaxe, PrEP) für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den Krankenkassen übernommen werden.

Am 14. März dieses Jahres hatte der Bundestag das TSVG beschlossen – ein sehr komplexes Gesetz, mit dem eigentlich die Versorgungssituation im ambulanten ärztlichen Bereich verbessert werden sollte. Dann kamen aber zahlreiche sachfremde Regelungen dazu, das Gesetz wurde zu einer der umfangreichsten Reformen der vergangenen Jahre, es waren sogar zwei Fachanhörungen im Bundestag nötig. In großen Teilen ist das TSVG bereits im Mai in Kraft getreten. Einige Teile werden aber auch erst später wirksam.

So die Regelung zur Präexpositionsprophylaxe, PrEP, die künftig unter bestimmten Voraussetzungen von allen Krankenkassen bezahlt wird. Die neue, vorbeugende Arzneimitteltherapie kann nach Angaben der DAK-Gesundheit eine HIV-Infektion mit 96-prozentiger Sicherheit verhindern. Experten hoffen darauf, dass die PrEP die Zahl der Neuansteckungen deutlich senkt. Allein im vergangenen Jahr haben sich in Deutschland etwa 2900 Menschen mit dem HI-Virus infiziert. Die DAK hatte bereits im Februar – also noch vor dem Beschluss des Gesetzes – bekanntgegeben, dass sie die Kosten der PrEP übernimmt.

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KBV und GKV-SV vereinbarten Details

Laut Gesetz haben alle Versicherten Anspruch auf die PrEP, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Neben der Arzneimitteltherapie sollen auch damit einhergehende ärztliche Beratungen und Untersuchungen von den Kassen erstattet werden, heißt es im TSVG. Der Gesetzgeber hatte den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragt, in Verträgen festzuhalten, wer zu den Risikogruppen gehört und damit Anspruch auf die PrEP hat. Im Juli kamen beide Verbände zu einer Einigung, sie tritt am 1. September in Kraft. Hier können Sie alle Details der Vereinbarung über die PrEP nachlesen. Das Bundesgesundheitsministerium soll außerdem die Wirkung der PrEP bis Ende 2020 evaluieren.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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