Mündliche Verhandlung in Luxemburg

Rabatte der Shop Apotheke vor dem EuGH

Berlin - 02.10.2019, 17:54 Uhr

Während in Deutschland am morgigen 3. Oktober Feiertag ist, wird in Luxemburg über die Rabatt-Werbung der Shop Apotheke in Frankreich verhandelt. ( r / Foto: Gerichtshof der Europäischen Union/Fessy) 

Während in Deutschland am morgigen 3. Oktober Feiertag ist, wird in Luxemburg über die Rabatt-Werbung der Shop Apotheke in Frankreich verhandelt. ( r / Foto: Gerichtshof der Europäischen Union/Fessy) 


Am morgigen Mittwoch wird sich der Europäische Gerichtshof einmal wieder mit einer niederländischen Versandapotheke beschäftigen: Es geht um die Werbung der Shop Apotheke in Frankreich.

Nicht nur in Deutschland, auch in unserem Nachbarland Frankreich hat man seine Probleme mit den niederländischen Versandapotheken. Zwar geht es hier nicht um Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel – denn der Rx-Versandhandel ist in Frankreich gar nicht erlaubt. Aber auch die Art und Weise, wie die Shop Apotheke für Verschreibungsfreies wirbt, gefällt dortigen Apothekerorganisationen nicht. Wegen ihrer Werbung für OTC auf einer französischen Internetseite wurde die Shop-Apotheker in Frankreich wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt.

Der Vorwurf: Die Online-Apotheke habe durch eine groß angelegte Werbekampagne (sowohl im Internet als auch über Werbeflyer), mit der sie auf Rabatte hingewiesen habe, gegen französisches Recht verstoßen. In Frankreich ist es nämlich verboten,

  • mit Vorgehensweisen und Mitteln, die als gegen die Würde des Berufs angesehen werden, Kunden anzuwerben,
  • Patienten zu einem missbräuchlichen Konsum von Arzneimitteln zu verleiten und
  • einen kostenpflichtigen Suchmaschinen-Verweis zu nutzen.

Außerdem muss in den Vorgang der elektronischen Bestellung von Arzneimitteln ein Gesundheitsfragebogen aufgenommen werden.

All das habe die Shop Apotheke missachtet. Der niederländische Versender ist dagegen der Meinung, dass diese französischen Vorschriften gar nicht auf ihn anwendbar seien. Vielmehr unterliege man allein den niederländischen Vorschriften, nach denen die Werbemaßnahmen zulässig seien.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Shop Apotheke

von Bernd Küsgens am 02.10.2019 um 19:11 Uhr

Seltsam, bei Versendern gibt es nur Zuwächse. Ich bin davon überzeugt, dass es keine Branche gibt, bei der so gelogen wird wie in der Online Branche, egal ob es sich um Zalando, amazon oder DocMorris handelt. Auch die Verluste sind gelogen.

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