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Parenterale Zubereitungen
Zyto-Apotheker warnen vor unkalkulierbaren Retaxationen
Vor einem Jahr haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband ihren Streit um die Preise für parenterale Zyto-Zubereitungen mit einem Vergleich beendet. Seitdem fürchten Zyto-Apotheker, dass es dennoch zu schmerzhaften rückwirkenden Preissenkungen kommen wird. Die in der ARGE PareZu zusammengeschlossenen Pharmazeuten fordern nun DAV und GKV-Spitzenverband auf, den bestehenden „vertraglichen Blindflug“ zu beenden.
Am 16. Oktober 2018 schlossen die Vertragspartner der Hilfstaxe vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einen Vergleich zur Anlage 3 der Hilfstaxe: Unter anderem einigten sie sich darauf, dass die von der Schiedsstelle festgesetzte rückwirkende Geltung der neuen Abschläge für patentgeschützte Wirkstoffe entfallen soll. Stichtag sollte nun der 1. Februar 2018 sein – denn der Schiedsspruch zur Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie war am 19. Januar 2018 ergangen. Mit dem Vergleich wurde ein Schlussstrich gezogen unter die Klage des DAV gegen den Schiedsspruch, dem schwierige – und erfolglose – Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband vorausgegangen waren.
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Doch auch nach dem Vergleich gingen die Verhandlungen rund um die Hilfstaxe und ihre Anlage 3 weiter. Der Schiedsspruch hatte noch andere offene Fragen hinterlassen – ebenso der Vergleich. Ohnehin sind die in der Hilfstaxe festgesetzten oder im Vergleichswege vereinbarten Preisabschläge immer wieder zu prüfen und neu zu verhandeln, wenn es nötig ist.
Der DAV und auch der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) stellten dennoch vor allem die Vorteile des Vergleichs heraus. Dagegen gab sich die von den Apothekern Dr. Franz Stadler (Erding) und Dr. Thomas Wellenhofer (Freilassing) gegründete Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) von Anfang an kritisch. Sie sahen und sehen nämlich bereits die nächste unkalkulierbare Rückwirkung kommen.
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