Landgericht Berlin

Auch fürs Vorbestellen ist ein Ein-Euro-Gutschein tabu

Der Bundesgerichtshof hat diesen Sommer entschieden: Ein 1-Euro-Gutschein, gewährt von einer Apotheke für die Einlösung eines Rezepts, ist ohne Wenn und Aber wettbewerbswidrig. Nun hat eine Berliner Apotheke eine andere Variante ausprobiert: Bei ihr gibt es den 1-Euro-Gutschein für die Vorbestellung eines Arzneimittels. Das Landgericht Berlin hat ihr dieses nun aber ebenfalls untersagt, soweit es um rezeptpflichtige Präparate geht. Jedenfalls vorläufig.