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Landgericht Berlin
Auch fürs Vorbestellen ist ein Ein-Euro-Gutschein tabu
Der Bundesgerichtshof hat diesen Sommer entschieden: Ein 1-Euro-Gutschein, gewährt von einer Apotheke für die Einlösung eines Rezepts, ist ohne Wenn und Aber wettbewerbswidrig. Nun hat eine Berliner Apotheke eine andere Variante ausprobiert: Bei ihr gibt es den 1-Euro-Gutschein für die Vorbestellung eines Arzneimittels. Das Landgericht Berlin hat ihr dieses nun aber ebenfalls untersagt, soweit es um rezeptpflichtige Präparate geht. Jedenfalls vorläufig.
Berlin – Erstellt am 23.10.2019, 07:00 Uhr

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Wenn Festbeträge Neuentwicklungen ausbremsen
Kann der Patient das Arzneimittel überhaupt schlucken? Diese Frage
hat bei Kindern und geriatrischen Patienten, die potenziell an einer Dysphagie
leiden, ihre Daseinsberechtigung. Altersgerechte Darreichungsformen
helfen. Nicht immer erkennt der G-BA jedoch diesen Vorteil für Patienten an,
sowohl in der Pädiatrie als auch in der Geriatrie. Im schlimmsten Fall nimmt
der Hersteller aus wirtschaftlichen Gründen das Arzneimittel vom Markt und bremst seine Entwicklungen bei altersentsprechenden Darreichungsformen – wie etwa die Infectopharm-Tochter GeriaSan. DAZ.online hat mit Geschäftsführer Dr. Markus Rudolph
gesprochen.
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