Bestellungen für Heilpraktiker

Gericht bestätigt Kooperationsverbot zwischen Apotheke und Pharmahändler

Bei einem Pharmahändler Arzneimittel für den Praxis- und Sprechstundenbedarf bestellen und großzügige Rabatte erhalten? Das war Heilpraktikern möglich, die bei Hommel Pharma orderten. Der in Dülmen ansässige Großhändler und Logistiker kooperierte dafür mit einer Apotheke, die die Bestellungen „ausführt“ und die „Endkontrolle“ der von Hommel kommissionierten Produkte vornimmt. Nun hat die zuständige Aufsicht die Kooperation untersagt – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Münster vorläufig in einem Eilverfahren entschieden hat.