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Die Bundesregierung hat ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Dabei geht es um die typischen Tüten, die man beispielsweise im Supermarkt oder Apotheken erhält – inzwischen kosten sie in aller Regel etwas. Müllbeutel oder andere Plastiktüten, die nicht zur Verpackung gedacht sind, sollen nicht betroffen sein.
„Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und sie werden oft nur wenige Minuten genutzt“, sagte die SPD-Politikerin Svenja Schulze in Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Durch das Plastiktüten-Verbot, das das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht hat, sollen auch sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tüten verboten werden. Ausgenommen sind aber die besonders dünnen Tütchen etwa für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern.
Nach dem Kabinettsbeschluss muss sich der Bundestag nun mit dem Gesetz befassen. Wenn es Bundestag und Bundesrat passiert hat, soll es noch eine rund sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten geben, um Restbestände in den Läden abzubauen.
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Schulze hatte ein Verbot von Plastiktüten zunächst nicht geplant, weil es eine Vereinbarung ihres Ministeriums mit großen Teilen des Handels gab, diese nur noch gegen Geld an Kunden auszugeben. Das hat in den vergangen Jahren dazu geführt, dass sehr viel weniger Tüten verbraucht wurden – pro Kopf im Jahr 2018 nur noch rund 20, 2015 waren es noch 68 gewesen. Es sei allerdings nicht zu erwarten, dass der Verbrauch auf der Grundlage dieser Vereinbarung weiterhin noch signifikant sinken werde.
2 Kommentare
Tüten
von Conny am 06.11.2019 um 22:14 Uhr
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Angemerkt
von Stefan Haydn am 06.11.2019 um 18:55 Uhr
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