Haftbeschwerde abgelehnt

Zyto-Apotheker Peter S. muss weiter in U-Haft bleiben

Berlin - 15.11.2019, 10:15 Uhr

Der inzwischen verurteilte Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. muss in Untersuchungshaft bleiben. Seine Haftbeschwerde wurde abgelehnt. (s / Foto: imago images)

Der inzwischen verurteilte Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. muss in Untersuchungshaft bleiben. Seine Haftbeschwerde wurde abgelehnt. (s / Foto: imago images)


Gegen die bald dreijährige Untersuchungshaft des Bottroper Pharmazeuten Peter S. ging sein Anwalt vor Gericht – und scheiterte nach Informationen von DAZ.online: Weiterhin bestehen dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr, urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Die Verteidigung erwägt nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Am 29. November 2016 wurde der Bottroper Zyto-Skandal in der Öffentlichkeit bekannt: An diesem Tag durchsuchten Einsatzkräfte die Apotheke und nahmen den Apotheker Peter S. fest. Im vergangenen Jahr verurteilte ihn das Landgericht Essen wegen Verstößen Unterdosierungen und Abrechnungsbetrug zu zwölf Jahren Haft, der Bundesgerichtshof muss nun über Revisionsanträge der Verteidigung und von Nebenklägern entscheiden. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung kürzlich berichtet hatte, legte die Verteidigung Haftbeschwerde ein: Sie sieht es als unzulässig an, dass ihr Mandant ohne rechtskräftiges Urteil seit nun bald drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt.

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Doch wie zwischenzeitlich das Oberlandesgericht Hamm entschied, wird S. weiterhin im Gefängnis bleiben. Die Haftbeschwerde sei „auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen“ worden, erklärt ein Sprecher. Es bestehe weiterhin dringender Tatverdacht, außerdem liege der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. „Der Senat hält auch unter Berücksichtigung dieser Umstände die Untersuchungshaft nicht für unverhältnismäßig“, sagt der Gerichtssprecher.

Rechtsmittel stünden nicht zur Verfügung, um gegen die Entscheidung vorzugehen, welche die Verteidigung derzeit prüft. Als letzte Möglichkeit bleibt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof, die Verteidiger Peter Strüwe auf Nachfrage nicht ausschließen will.

BGH entscheidet wohl erst im kommenden Jahr

Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Strafverfahren gegen Peter S. ist wohl frühestens im kommenden Jahr zu rechnen: Die Verteidigung sieht S. weiterhin als unschuldig an, Nebenkläger verlangen sogar einen Prozess wegen Mords oder versuchten Mords. Zivilprozesse gegen den Apotheker könnten nach Informationen von DAZ.online demnächst fortgeführt werden – diese waren im Sommer unterbrochen worden, da ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde und statt des Apothekers nun der eingesetzte Insolvenzverwalter die Prozessführung übernimmt.

S. hatte auch versucht, gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzugehen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte dies auch verworfen – nach Aussage von Strüwe wird die Frage nun auch vom Bundesgerichtshof entschieden werden. Das Insolvenzverfahren ist allerdings rechtskräftig eröffnet worden, so dass es hier höchstens um mögliche Schadensersatzansprüche von S. gehen könnte.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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