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Delegiertenversammlung der BLAK
Weniger Kammerbeitrag für Bayerns Apothekeninhaber
Apothekeninhaber in Bayern können sich über niedrigere Beiträge freuen. Die Delegiertenversammlung beschloss am gestrigen Dienstag in München, den Hebesatz von 0,092 Prozent auf 0,084 Prozent vom Nettojahresumsatz zu senken. Die Änderung führt dazu, dass wieder 80 Prozent der Beiträge von Apothekenleitern bestritten werden und 20 Prozent von den Angestellten, so wie es in Bayern Beschlusslage ist.
Bei den Apothekerkammern gibt es verschiedene Modelle, die Beiträge zu erheben. In Bayern geschieht das für die angestellten Apotheker über Pauschalbeiträge in Abhängigkeit zur wöchentlichen Arbeitszeit und bei den Apothekeninhabern nach dem Nettojahresumsatz. Zudem gibt es die Vorgaben, dass etwa 80 Prozent des Beitragsaufkommens von den Selbstständigen beigesteuert werden sollen, die übrigen 20 Prozent von den Angestellten, und dass immer ein Jahreshaushalt als freies Vermögen vorhanden sein muss. Da beides aktuell nicht gegeben war – die Inhaber zahlen überproportional und die Rücklagen sind deutlich höher – wurde im vergangenen Jahr beschlossen, die Beitragsüberordnung zu überarbeiten.
Eine Arbeitsgruppe hatte einen Vorschlag ausgearbeitet und diesen bei der Kammerversammlung am gestrigen Dienstag in München vorgestellt. Danach sollen die Beiträge für die Inhaber gesenkt werden und die für die Angestellten so belassen wie bisher. Beispielhaft rechneten sie einen Hebesatz zwischen 0,092 Prozent, wie er aktuell ist, und 0,08 Prozent in 0,002-Prozent-Schritten vor. Letztendlich schlug man aber einen Satz von 0,084 Prozent des Nettojahresumsatzes vor. Denn damit betrage das Beitragsaufkommen der Inhaber auf Basis der Jahresrechnung 2018 6,4 Millionen Euro – und das entspreche 80 Prozent des gesamten Beitragsaufkommens. Eine Absenkung bei den Angestellten wurde seitens des Ausschusses für nicht sinnvoll erachtet, schließlich hätten sich die Tariflöhne in den letzten Jahren positiv entwickelt bei seit 2004 stabilen Beitragssätzen von 16 Euro im Monat bei einer Wochenarbeitszeit über 20 Stunden, acht Euro bei unter 20 Stunden und vier Euro bei nicht als Apotheker Tätigen.
In der anschließenden kurzen Diskussion kam die Idee auf, das überschüssige Geld eher anderweitig zu verwenden, zum Beispiel für „Projekte“. Offenbar ließen sich die Delegierten aber dann von den Argumenten für eine Absenkung überzeugen, zum Beispiel, dass die Leiter aufgrund der nicht kompensierten Belastungen der letzten Jahre eine Entlastung bräuchten. Der Vorschlag wurde mit einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen angenommen.
2 Kommentare
Kammerbeiträge
von Thomas Trautmann am 20.11.2019 um 10:27 Uhr
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Beitragsordnung Apothekerkammer
von Joachim Schulz am 20.11.2019 um 8:40 Uhr
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