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Grippeimpfstoff
KV Bayern fällt Apothekern in den Rücken
Aufgrund der Neuregelung der Grippeimpfstoffvergütung – 1 Euro pro Dosis und maximal 75 Euro pro Verordnungszeile – haben Apotheker ihre Ärzte gebeten, nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile zu verordnen. Auch zwischen Apothekerverbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen gab es diesbezüglich Gespräche – in Bayern offensichtlich ohne Erfolg. Die dortige KV fordert ihre Mitglieder explizit dazu auf, der Bitte der Apotheker nicht nachzukommen.
Seit dem TSVG ist das Apothekenhonorar für Grippeimpfstoffe bei 75 Euro pro Verordnungszeile gedeckelt – 1 Euro gibt es pro Dosis. Viele Verbände haben deswegen im Vorfeld mit den KVen gesprochen und sie auf das Problem hingewiesen, dass größere Bestellungen in einer Zeile für die Apotheke extrem unwirtschaftlich werden. Auch haben Apotheker selbst ihre Verordner vor Ort über die Sachlage informiert und gebeten, nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile zu verordnen.
Wer ganz sicher gehen wollte, bat um nicht mehr als 70 Dosen pro Rezept. Denn Fakt ist: Je größer die bestellte Menge, desto unrentabler wird es für die Apotheke. Bei 150 Dosen beispielsweise gibt es nur noch 50 Cent pro Dosis. Wie die einzelnen KVen mit diesem Wissen umgegangen sind, ist allerdings sehr unterschiedlich. Manche KVen, zum Beispiel in Hamburg, haben deswegen ihren Ärzten empfohlen, nur noch Verordnungen mit einer Gesamtmenge von maximal 70 Impfdosen (7x10) pro Rezept auszustellen. Größere Bestellungen sollten auf mehreren Rezepten erfolgen. In Baden-Württemberg hielt die KV hingegen ihre Vertragsärzte an, die Gesamtmenge auf einem Rezept zu bestellen.
KV in Bayern fürchtet Auslegung als unwirtschaftlich
Anscheinend kommt eine Reihe von Ärzten dem Wunsch der Apotheker nach – laut einer nicht repräsentativen Umfrage von DAZ.online verordnen die Ärzte bei knapp über der Hälfte der Apotheker nicht mehr als 70 Dosen pro Rezept.
Die KV in Bayern fürchtet allerdings nun, dass es ihren Mitgliedern als unwirtschaftliche Verordnung ausgelegt werden könnte, wenn – wie von den Apotheken gewünscht – nicht mehr als 70 Dosen pro Zeile rezeptiert werden. Das ließe sich nicht vorhersagen, heißt es im Rundschreiben. Deshalb rät sie davon ab. Wörtlich schreibt die KV:
Wie wir erfahren haben, kommen Apotheken mit der Bitte auf Sie zu, maximal 70 Grippeimpfstoffe pro Verordnungszeile zu rezeptieren. Die Hintergründe liegen in den neuen Regelungen des TSVG zur Preisfindung bei saisonalen Grippeimpfstoffen. Wir empfehlen Ihnen weiterhin, Ihren Bedarf bzw. die Gesamtmenge der aktuellen Belieferung durch die Apotheke in einer Verordnungszeile zu verordnen, also genau wie sie geliefert und in ihrer Praxis gelagert wird.“
Bleibt zu hoffen, dass die Mediziner lieber auf ihren Apotheker hören als auf die KV. Zumal diese ja selbst einräumt, nicht sagen zu können, ob eine Verordnung von nicht mehr als 70 pro Zeile als unwirtschaftlich ausgelegt wird. Für die Apotheker hingegen sind größere Mengen definitiv unwirtschaftlich.
7 Kommentare
Grippeimpfungen
von Pille62 am 02.12.2019 um 11:57 Uhr
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endlich die Endkunden informieren
von Pille Palle am 02.12.2019 um 9:39 Uhr
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Arzt und Apotheke entscheiden beide über ihre jeweilige Wirtschaftlichkeit selbst
von Christoph Gulde am 01.12.2019 um 9:11 Uhr
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Von vornherein Quatsch
von Stefan Schwenzer am 29.11.2019 um 20:26 Uhr
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Grippeimpfung
von Zück am 29.11.2019 um 20:15 Uhr
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Die Lösung ist doch ganz einfach:
von Felix Maertin am 29.11.2019 um 15:07 Uhr
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AW: Die Lösung ist doch ganz einfach
von Karl Friedrich Müller am 29.11.2019 um 15:36 Uhr
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