PTA-Marketing

Streit um apothekenpflichtige Arzneimittel in der Amira-Box

Die Wettbewerbszentrale hat die Amira-Boxen für PTA und anderes Apotheken-Fachpersonal ins Visier genommen: Beim Landgericht Düsseldorf hat sie eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Versand und die Bewerbung dieser Boxen untersagt, wenn sie apothekenpflichtige Arzneimittel enthalten. Doch die Amira-Welt wehrt sich – rechtskräftig ist die Verfügung nicht.