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PTA-Marketing
Streit um apothekenpflichtige Arzneimittel in der Amira-Box
Die Wettbewerbszentrale hat die Amira-Boxen für PTA und anderes Apotheken-Fachpersonal ins Visier genommen: Beim Landgericht Düsseldorf hat sie eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Versand und die Bewerbung dieser Boxen untersagt, wenn sie apothekenpflichtige Arzneimittel enthalten. Doch die Amira-Welt wehrt sich – rechtskräftig ist die Verfügung nicht.
Berlin – Erstellt am 04.12.2019, 16:55 Uhr

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BPI: Gesetzgeber muss für Klarstellung sorgen
Diese Woche hat die Vergabekammer des Bundes die
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müssen, wenn sie die Ärzte zu einem besonders preisgünstigen Produkt lenken
möchte. Die AOK kann den Beschluss und seine Begründung nicht nachvollziehen. Der
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