Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Die Ausgabe des „Apothekerausweises“ rollt an

Stuttgart - 09.12.2019, 16:30 Uhr

Die Bundesdruckerei-Tochter D-Trust hat von der Gematik und den ersten Landesapothekerkammern die Zulassung als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für den Sektor Apotheken erhalten. (c / Foto: imago images / Jürgen Schwarz)

Die Bundesdruckerei-Tochter D-Trust hat von der Gematik und den ersten Landesapothekerkammern die Zulassung als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für den Sektor Apotheken erhalten. (c / Foto: imago images / Jürgen Schwarz)


Die D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei, wurde von der Gematik und den ersten Landesapothekerkammern als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für Apotheken zugelassen. Er soll in Kürze für alle Apotheker bestellbar sein. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt bereits Anträge entgegen. Für die Apothekeninhaber und ihre Mitarbeiter entstehen Mehrkosten.

E-Medikationsplan, E-Rezept sowie dessen Abrechnung mit den Krankenkassen: Das sind die ersten Funktionen, die Apotheken nach Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können. Dafür benötigen Apotheker unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), auch Apothekerausweis genannt. Mit dem können sich Apotheker künftig persönlich gegenüber der TI authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie E-Mails signieren oder ver- und entschlüsseln. Wie die Bundesdruckerei am vergangenen Freitag mitteilte, hat deren Tochter D-Trust nun von der Gematik und den ersten Landesapothekerkammern die Zulassung als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für den Sektor Apotheken erhalten – nach eigener Aussage als erster Anbieter überhaupt.

In Kürze sollen ihn alle Apotheker bestellen können. Allerdings müssten die Landesapothekerkammern in einem Verwaltungsakt zuvor ein Bestellverfahren festlegen, erklärt die Bundesdruckerei. Apotheker können die Bestellung erst danach starten, je nach Verfahren mit einem leeren oder einem vorbefüllten Antrag. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt laut Bundesdruckerei bereits Anträge entgegen. Nähere Informationen erhalten die Angehörigen der jeweiligen Landesapothekerkammer im Portal der D-Trust.

Anfang 2020: eHBA auch für Ärzte und Zahnärzte 

Außerdem benötigen die Apotheker zum Anschluss an die TI den Institutionsausweis (SMC-B), mit dem sich jede Apotheke als Institution ausweist. Hier ist die Bundesdruckerei bereits seit September zugelassener Anbieter für den Apothekensektor. Den Apothekerausweis sowie den Institutionsausweis können Apotheker bei der D-Trust bestellen, alternativ bei einem der beiden Vertriebspartner, dem Deutschen Apotheker Verlag (DAV) und der CompuGroup Medical Deutschland (CGM). Die Herausgeber dieser Ausweise sind jedoch die zuständigen Landesapothekerkammern. Produziert, personalisiert und ausgeliefert wird die Karte von der D-Trust. Anfang nächsten Jahres soll der eHBA auch für weitere Berufsgruppen wie Ärzte und Zahnärzte ausgegeben werden.

Umsonst ist der eHBA allerdings nicht. Es fallen Kosten an. Die Kosten für den Inhaber sind über Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband abgedeckt. 449 Euro werden für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt. Das entspricht knapp 7,50 Euro im Monat und soll kostendeckend sein. Keine Förderung gibt es hingegen für angestellte Approbierte. Die müssen folglich diese Summe selbst aufbringen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel, dass es der Arbeitgeber übernimmt.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Telematik-Infrastruktur und ärztliche Schweigepflicht

von Maghein am 03.01.2020 um 0:14 Uhr

Die zentrale Speicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ohne deren Einwilligung und ohne Widerspruchsmöglichkeit verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht nach Paragraph 203 StGB. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur und nehmen Honorarkürzungen und ggf. weitere Sanktionen in Kauf. Wer etwas tun möchte, unterzeichne und teile die Online-Petition 98780 des Bundestages. Bei mehr als 50.000 Unterschriften MUSS sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen. 40.000 Unterschriften auf Papier liegen bereits vor.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html

Text der Petition:
Der Bundestag möge beschließen, dass Patienten keine Nachteile erleiden dürfen, die ihre Daten nicht in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern außerhalb der Praxen speichern lassen wollen. Die Telematik-Infrastruktur (TI) für Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Nutzung der ePA für Ärzte und Patienten müssen freiwillig sein. Strafen gegen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich nicht an die TI anschließen lassen, dürfen nicht verschärft, sondern müssen abgeschafft werden.

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449 Euro "Buy-In"?

von Cornelius Zink am 10.12.2019 um 10:52 Uhr

Im Falle es gibt keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, dann müssen angestellte Apotheker/innen also erstmal einen "Buy-In" leisten um weiter arbeiten zu können?

Dann ist professionelles Pokerspiel sicher auch bald eine Alternative zum Beruf.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Super DAV ...

von Thorsten Dunckel am 10.12.2019 um 9:21 Uhr

... mal wieder spitzenmäßig verhandelt. Danke für gar nichts!!! Dann kann ich meinen Approbierten den Ausweis ja unter den Weihnachtsbaum legen. Mal wieder mit dem Kopp im Eimer geschlafen!!!

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