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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Die Ausgabe des „Apothekerausweises“ rollt an
Die D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei, wurde von der Gematik und den ersten Landesapothekerkammern als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für Apotheken zugelassen. Er soll in Kürze für alle Apotheker bestellbar sein. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt bereits Anträge entgegen. Für die Apothekeninhaber und ihre Mitarbeiter entstehen Mehrkosten.
E-Medikationsplan, E-Rezept sowie dessen Abrechnung mit den Krankenkassen: Das sind die ersten Funktionen, die Apotheken nach Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können. Dafür benötigen Apotheker unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), auch Apothekerausweis genannt. Mit dem können sich Apotheker künftig persönlich gegenüber der TI authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie E-Mails signieren oder ver- und entschlüsseln. Wie die Bundesdruckerei am vergangenen Freitag mitteilte, hat deren Tochter D-Trust nun von der Gematik und den ersten Landesapothekerkammern die Zulassung als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für den Sektor Apotheken erhalten – nach eigener Aussage als erster Anbieter überhaupt.
In Kürze sollen ihn alle Apotheker bestellen können. Allerdings müssten die Landesapothekerkammern in einem Verwaltungsakt zuvor ein Bestellverfahren festlegen, erklärt die Bundesdruckerei. Apotheker können die Bestellung erst danach starten, je nach Verfahren mit einem leeren oder einem vorbefüllten Antrag. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt laut Bundesdruckerei bereits Anträge entgegen. Nähere Informationen erhalten die Angehörigen der jeweiligen Landesapothekerkammer im Portal der D-Trust.
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Außerdem benötigen die Apotheker zum Anschluss an die TI den Institutionsausweis (SMC-B), mit dem sich jede Apotheke als Institution ausweist. Hier ist die Bundesdruckerei bereits seit September zugelassener Anbieter für den Apothekensektor. Den Apothekerausweis sowie den Institutionsausweis können Apotheker bei der D-Trust bestellen, alternativ bei einem der beiden Vertriebspartner, dem Deutschen Apotheker Verlag (DAV) und der CompuGroup Medical Deutschland (CGM). Die Herausgeber dieser Ausweise sind jedoch die zuständigen Landesapothekerkammern. Produziert, personalisiert und ausgeliefert wird die Karte von der D-Trust. Anfang nächsten Jahres soll der eHBA auch für weitere Berufsgruppen wie Ärzte und Zahnärzte ausgegeben werden.
Umsonst ist der eHBA allerdings nicht. Es fallen Kosten an. Die Kosten für den Inhaber sind über Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband abgedeckt. 449 Euro werden für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt. Das entspricht knapp 7,50 Euro im Monat und soll kostendeckend sein. Keine Förderung gibt es hingegen für angestellte Approbierte. Die müssen folglich diese Summe selbst aufbringen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel, dass es der Arbeitgeber übernimmt.
3 Kommentare
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