Ruhen der Zulassung droht

BfArM macht bei Sartanen ernst

Stuttgart - 02.01.2020, 17:45 Uhr

Welchen Herstellern das BfArM mit dem Ruhen der Zulassung droht, ist nicht bekannt. (Foto: ZL)

Welchen Herstellern das BfArM mit dem Ruhen der Zulassung droht, ist nicht bekannt. (Foto: ZL)


Im Sommer 2018 waren massenweise Verunreinigungen mit krebserregenden Nitrosaminen in Valsartan und weiteren Sartanen nachgewiesen worden. Infolge dieses Sartan-Skandals wurden die Hersteller verpflichtet, zu gewährleisten, dass solche Kontaminationen in Zukunft nicht mehr vorkommen. Offenbar sind bis heute aber nicht alle Hersteller aktiv geworden. Das BfArM droht nun mit dem Ruhen der Zulassungen.

Basierend auf einem Risikobewertungsverfahren der EMA hat die EU-Kommission im April 2019 eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die verhindern sollen, dass Sartane, die eine Tetrazol-Gruppe enthalten (Valsartan, Candesartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan) künftig Nitrosamin-Verunreinigungen enthalten. Bei den Sartanen werden nämlich als Hauptquelle für das Auftreten von Nitrosamin-Verunreinigungen die für die Herstellung des Tetrazolrings notwendigen Reagenzien, Lösungsmittel oder verunreinigte Rohstoffe gesehen. So müssen die Hersteller künftig sicherstellen, dass die Herstellungsprozesse für die jeweiligien Arzneimittel beziehungsweise deren Inhaltsstoffe auf das potenzielle Risiko der Bildung von N-Nitrosaminen überprüft und gegebenenfalls geändert werden. So soll das Risiko einer Kontamination mit Nitrosamin so weit wie möglich minimiert werden. Der Grenzwert liegt dann für NDMA und NDEA bei maximal 0,03 ppm, dafür wurde aber eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. 

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Für die Zwischenzeit wurden Übergangsgrenzwerte für NDMA und NDEA festgelegt, an die sich die Hersteller sofort halten mussten. Ebenfalls sofort mussten alle Hersteller für alle Nitrosamine gewährleisten, dass es eine Kontrollstrategie für die Rohstoffe gibt, die für die Herstellung der Arzneimittel verwendet werden. Bei Valsartan rührte die Verunreinigung nämlich aus dem verunreinigtem Wirkstoff. Die Hersteller von in Deutschland zugelassenen Präparaten wurden am 11. April über die Auflagen in Kenntnis gesetzt und zur Umsetzung aufgefordert.

Säumige Hersteller bekommen Post vom BfArM

Offenbar sind aber nicht alle Hersteller dem nachgekommen: Sie bekommen dieser Tage Post vom BfArM. In einem Schreiben vom 30. Dezember, das auf der Internetseite veröffentlicht ist, erklärt die Behörde, dass im Rahmen der Nachverfolgung zur Umsetzung der veranschlagten Maßnahmen festgestellt wurde, dass die betroffenen Firmen ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachgekommen sind. Daher beabsichtige man seitens des BfArM, das Ruhen der Zulassungen nach § 30 Abs. 1 a Satz 1 und 3 AMG anzuordnen, heißt es. Eine gewisse Gnadenfrist gibt es dann aber doch: Wenn die Hersteller innerhalb von 4 Wochen die zur Erfüllung der Auflagen erforderlichen Unterlagen einreichen, könnten sie die Ruhensanordnung abwenden. Das Nicht-Inverkehrbringen eines Arzneimittels sei übrigens kein Grund dafür, die angeordneten Auflagen nicht zu erfüllen. An welche Hersteller das Schreiben ging, ist nicht ersichtlich.

Die neuen Grenzwerte für NDMA und NDEA haben mittlerweile auch Eingang in die Sartan-Monographie des Europäischen Arzneibuchs gefunden. Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte keine quantifizierbaren Mengen an NDEA oder NDMA (< 0,03 ppm) aufweisen. Im August hat die europäische Arzneimittelagentur EMA auch Grenzwerte für weitere Nitrosamine veröffentlicht. Zudem müssen mittlerweile nicht nur Sartane, sondern alle chemisch synthetischen Wirkstoffe hinsichtlich ihres Risikos, mit Nitrosaminen verunreinigt zu sein, bewertet und später auch überprüft werden.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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