Alter allein kein Ablehnungsgrund

BGH: PKV muss unter Umständen auch älteren Frauen künstliche Befruchtung zahlen

Private Krankenversicherer können verpflichtet sein, auch älteren Frauen die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu erstatten. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Urteil klar. Ein statistisch gesehen höheres Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, ist demnach allein noch kein Grund, die Übernahme der Kosten abzulehnen.