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Neue Dienstleistungen
UK: Apotheker checken Entlassmedikation und testen auf Hepatitis C
Die Apotheken in England bekommen erneut mehr Kompetenzen zugesprochen. Den Grundstein dafür hat im letzten Jahr der neue Fünfjahresvertrag mit dem NHS gelegt. Er soll die Bedeutung der Apotheken in der Grundversorgung immer mehr ausbauen. Als nächstes kommen ein spezieller Entlassmedikations-Dienst und Hepatitis C-Testungen in der Offizin.
Im vergangenen Jahr ist in England ein neuer Fünfjahres-Rahmenvertrag der öffentlichen Apotheken mit dem NHS in Kraft getreten. Das Community Pharmacy Contractual Framework (CPCF) sieht vor, dass die Apotheker in Zukunft erheblich mehr klinische Dienstleistungen erbringen sollen. Die Einzelheiten dazu sollen jeweils für Jahresetappen gesondert festgelegt werden. Soeben wurde die Vereinbarung zum Rahmenvertrag für das Jahr 2020/21 zwischen dem Pharmaceutical Services Negotiating Committees (PSNC), dem NHS England und NHS Improvement sowie dem Ministerium für Gesundheit und Soziales (DHSC) bekannt gemacht.
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Finanzrahmen bleibt gleich
Im ersten Jahr war der Community Pharmacist Consultation Service (CPCS) eingerichtet worden, den PSNC-Geschäftsführer Simon Dukes als „großen Erfolg“ wertet. Wie in einem gemeinsamen Schreiben an die Apotheken als Auftragnehmer des NHS dargelegt wird, sollen nun im zweiten Jahr der Vertragslaufzeit (ab dem 1. April 2020) eine Reihe neuer klinischer Dienstleistungen aufgesattelt werden. Der vereinbarte jährliche Finanzierungsrahmen in Höhe von 2,592 Milliarden Britischen Pfund für die öffentlichen Apotheken bleibt allerdings gleich.
Entlassmedikations-Service soll Wiedereinweisungen vermindern
Zu den Neuerungen gehört ein Entlassmedikations-Service (Discharge Medicines Service), der als wesentlicher Dienst (essential service) des NHS klassifiziert wird. Im Rahmen des neuen Services sollen Krankenhäuser ab Juli 2020 frisch entlassene Patienten digital an Apotheken in ganz England überweisen können, damit sie dort Ratschläge zu neuen und aktualisierten Rezepten erhalten können. Der Dienst soll die Anzahl der Wiedereinweisungen verringern, die durch Nebenwirkungen oder Komplikationen im Zusammenhang mit neu verschriebenen Arzneimitteln verursacht werden. Die öffentlichen Apotheken sollen die Patienten/Pflegepersonen dann für eine Konsultation kontaktieren. Sie sollen für den Service auch eine Vergütung bekommen, die aber noch verhandelt werden muss.
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