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Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs
PKV-Kunden müssen ihre Versicherer nicht über Rx-Boni informieren
Am 20. Februar hat der Bundesgerichtshof sein Urteil zum „Sofort-Bonus“ der einstigen Europa Apotheek – heute Shop Apotheke – gesprochen: Er entschied, dass der niederländische Versender Privatpatienten bei der Rezepteinlösung Rabatte bis zu 30 Euro gewähren darf und diese auch nicht quittieren muss. Nun liegen die Urteilsgründe vor.
Berlin – Erstellt am 13.03.2020, 09:15 Uhr

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