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Bundesverwaltungsgericht
Rezeptsammlung im Supermarkt ist doch zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass eine Präsenzapotheke, die über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, in ihrem örtlichen Einzugsbereich Rezepte und OTC-Bestellungen einsammeln darf – so auch in einem Supermarkt. Die Arzneimittel darf sie dann auch per Boten ausliefern. Das Urteil hat eine Apothekerin aus Herne erstritten. Beiden Vorinstanzen hatten ihre Klage abgewiesen, aus ihrer Sicht handelte es sich um eine unzulässige Rezeptsammelstelle.
Berlin – Erstellt am 23.04.2020, 14:35 Uhr

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Rezeptsammlung im Supermarkt ist doch zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass eine Präsenzapotheke, die über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, in ihrem örtlichen Einzugsbereich Rezepte und OTC-Bestellungen einsammeln darf – so auch in einem Supermarkt. Die Arzneimittel darf sie dann auch per Boten ausliefern. Das Urteil hat eine Apothekerin aus Herne erstritten. Beiden Vorinstanzen hatten ihre Klage abgewiesen, aus ihrer Sicht handelte es sich um eine unzulässige Rezeptsammelstelle.
Rezeptsammlung im Supermarkt ist doch zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass eine Präsenzapotheke, die über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, in ihrem örtlichen Einzugsbereich Rezepte und OTC-Bestellungen einsammeln darf – so auch in einem Supermarkt. Die Arzneimittel darf sie dann auch per Boten ausliefern. Das Urteil hat eine Apothekerin aus Herne erstritten. Beiden Vorinstanzen hatten ihre Klage abgewiesen, aus ihrer Sicht handelte es sich um eine unzulässige Rezeptsammelstelle.
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