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BVerwG-Urteil zur Lokalen Rezeptsammlung
BLAK: Rezeptsammelstellen haben weiterhin ihre Berechtigung
Eine in einem Supermarkt installierte Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen, die per Botendienst von einer Apotheke in der Nachbarschaft bedient werden, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von einer Versandhandelserlaubnis umfasst. Ist nun ein Wildwuchs solcher „Pseudo-Rezeptsammelstellen“ zu befürchten? Jedenfalls in Bayern hat man diese Sorge nicht. Die dortige Landesapothekerkammer hat derartige Modelle schon seit 2008 als Unterfall des Versandes gesehen und nur in speziellen Fällen beanstandet.
Berlin – Erstellt am 28.04.2020, 14:15 Uhr

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Rezeptsammlung im Supermarkt ist doch zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass eine Präsenzapotheke, die über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, in ihrem örtlichen Einzugsbereich Rezepte und OTC-Bestellungen einsammeln darf – so auch in einem Supermarkt. Die Arzneimittel darf sie dann auch per Boten ausliefern. Das Urteil hat eine Apothekerin aus Herne erstritten. Beiden Vorinstanzen hatten ihre Klage abgewiesen, aus ihrer Sicht handelte es sich um eine unzulässige Rezeptsammelstelle.
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