BVerwG-Urteil zur Lokalen Rezeptsammlung

BLAK: Rezeptsammelstellen haben weiterhin ihre Berechtigung

Eine in einem Supermarkt installierte Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen, die per Botendienst von einer Apotheke in der Nachbarschaft bedient werden, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von einer Versandhandelserlaubnis umfasst. Ist nun ein Wildwuchs solcher „Pseudo-Rezeptsammelstellen“ zu befürchten? Jedenfalls in Bayern hat man diese Sorge nicht. Die dortige Landesapothekerkammer hat derartige Modelle schon seit 2008 als Unterfall des Versandes gesehen und nur in speziellen Fällen beanstandet.