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Masernschutzgesetz
Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Impfpflicht zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von zwei Familien gegen Regelungen des Masernschutzgesetzes zurückgewiesen. Die Eltern von jeweils einjährigen Kindern wollten erreichen, dass diese auch ohne den Nachweis einer Impfung betreut werden dürfen, bis über die ebenfalls eingereichten Verfassungsbeschwerden entschieden ist.
Berlin – 19.05.2020, 13:30 Uhr

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Eltern und Ärzte ziehen wegen Impfpflicht vors Bundesverfassungsgericht
Pünktlich zum Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am gestrigen Sonntag haben die ersten Eltern sowie ein Arzt und eine Ärztin Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz angekündigt. Zwei Familien, die sich dem „Impfzwang“ nicht beugen wollen, möchten eine Eilentscheidung in Karlsruhe herbeiführen, weil sie nach dem Ende der Elternzeit auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind.
Bundestag: Grünes Licht für Apotheken-Impfungen und Wiederholungsrezepte
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Masernschutzgesetz beschlossen. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Außerdem im Gesetz enthalten sind zwei für Apotheker wichtige Regelungen: Modellvorhaben zu Grippeimpfungen in Apotheken und Wiederholungsrezepte.
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