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G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen für Arzneimittelverordnungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen Teil seiner befristeten Corona-Sonderregelungen zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen verlängert. Damit können Ärzte zum Beispiel weiterhin Rezepte nach einer lediglich telefonischen Anamnese ausstellen und per Post an Patienten versenden. Auch die Flexibilisierungen bei Entlassrezepten bleiben vorerst erhalten.
Berlin – Erstellt am 29.05.2020, 13:05 Uhr

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G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen für Arzneimittelverordnungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen Teil seiner befristeten Corona-Sonderregelungen zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen verlängert. Damit können Ärzte zum Beispiel weiterhin Rezepte nach einer lediglich telefonischen Anamnese ausstellen und per Post an Patienten versenden. Auch die Flexibilisierungen bei Entlassrezepten bleiben vorerst erhalten.
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