Abweichungsverordnung zur Approbationsordnung

BPhD und ABDA: Noch mehr Flexibilität in der Famulatur gewünscht

Die ABDA und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland begrüßen, dass die Bundesregierung Abweichungen von der Approbationsordnung zulassen will, um negative Folgen der Corona-Pandemie auf das Pharmaziestudium und die praktische Ausbildung des Apothekernachwuchses abzumildern. Doch vor allem die Studierendenvertretung hat noch Verbesserungsvorschläge.

BPhD und ABDA: Noch mehr Flexibilität in der Famulatur gewünscht

Am 10. Juni hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf über abweichende Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vorgelegt. Dieser sieht unter anderem flexible Lösungen für das Pharmaziestudium, die Famulatur sowie das Praktische Jahr vor. Bis vergangenen Freitag, den 19. Juni hatten die betroffenen Verbände Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Nun liegen die Stellungnahmen der Apotheker und der Pharmaziestudierenden vor – vorgebracht durch ihre jeweiligen Dachverbände ABDA und BPhD.

Die ABDA begrüßt in ihrer Stellungnahme die Absicht, „die mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz geschaffene Möglichkeit zu nutzen, Abweichungen u. a. von der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) zu ermöglichen“ und befürwortet die im Entwurf vorgesehenen Vorschriften „ausnahmslos“. Einzig beim Thema Famulatur hat man eine Anregung: Laut dem Referentenentwurf sollen Famulaturen auch außerhalb der Semesterferien abgeleistet werden dürfen, wenn der Lehrbetrieb der Universität ruht. Sollte die Famulatur nicht beendet werden können, weil die Unis wieder öffnen oder Prüfungen verlegt werden, sollen die bereits abgeleisteten Zeiten auf die Famulatur angerechnet werden. Die ABDA regt nun an, die Zeiten auch in dem Fall anzurechnen, dass die Famulatur aufgrund der epidemischen Lage, zum Beispiel aus Quarantänegründen, abgebrochen werden musste – unabhängig davon, ob die Famulatur in der vorlesungsfreien Zeit oder bei geschlossenem Lehrbetrieb absolviert wurde.

Außerdem wünscht sich die ABDA einen Ermessensspielraum für die Landesprüfungsämter, damit Studierende zum 1. Staatsexamen zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Famulatur noch nicht zur Gänze absolvieren konnten.

BPhD: geplante Regelungen sollen rückwirkend gelten

Auch der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) begrüßt die geplanten Regelungen und regt an, bei den Famulaturen nachzubessern. Für das Praktische Jahr hat der BPhD ebenfalls noch Wünsche. So weist er auf das Problem hin, dass viele Apotheken auf einen Schichtbetrieb umgestellt haben oder hatten, um das Ansteckungsrisiko innerhalb des Teams zu minimieren. Dadurch könne es dazu kommen, dass Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nur halbtags und nicht wie im Entwurf gefordert mindestens 75 Prozent in der Apotheke tätig sind. Der BPhD schlägt deshalb vor, dass „die wöchentlichen Arbeitszeiten und die gesamte Ausbildungsdauer der PhiP um bis zu 50 Prozent durch theoretische Ausbildungsteile ersetzt werden können“.

Der Studierendenverband begrüßt auch, dass der Ablauf der Prüfungen zum 2. Staatsexamen flexibilisiert werden soll. Wenn es nötig wird, dürfen zukünftig zwischen den einzelnen Prüfungen auch mehr als die bisher möglichen acht Tage liegen. Der BPhD regt an, diese Regelung auch für das 1. Staatsexamen anzuwenden. Außerdem empfiehlt er, die nun geplanten Regelungen rückwirkend seit dem 28. März gelten zu lassen, da die Auswirkungen der Pandemie an den Unis sowie in den Apotheken „zu Beginn unmittelbar zu spüren“ waren.

Die geplante „Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker“ geht zurück auf das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 19. Mai. Darin ist geregelt, dass das BMG vorübergehend die Approbationsordnungen für angehende Apotheker und Zahnärzte anpassen kann – eine entsprechende Rechtsgrundlage für Mediziner wurde bereits mit dem 1. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Ziel der Regelungen ist laut BMG mehr Flexibilität für Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen während der Epidemie. Außerdem soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnet werden, Unterrichtsveranstaltungen ganz oder teilweise durch digitale Lehrformate zu ersetzen.

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