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Die Zahl der öffentlichen Apotheken in Bayern sinkt weiter: Lag sie Anfang Januar dieses Jahres noch bei 3.083, so waren es Ende Juni 26 Apotheken weniger (3.057). Das gab der Bayerische Apothekerverband am heutigen Donnerstag bekannt.
Bayern hat innerhalb eines halben Jahres 26 Apotheken verloren. „Wir beobachten diesen Trend rückläufiger Apothekenzahlen nun schon seit zehn Jahren“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e.V. (BAV).
Die stärksten absoluten Verluste verzeichnete Oberbayern (inklusive München) mit sieben Apotheken weniger, gefolgt von Schwaben, wo innerhalb von sechs Monaten fünf Apotheken verschwanden. Prozentual betrachtet traf es vor allem Oberfranken: Das dortige Minus von 4 Apotheken (297 Apotheken Anfang Januar, 293 Ende Juni) bedeutet ein Minus von 1,34 Prozent. Auch bei der prozentualen Betrachtung folgt Schwaben mit 1,25 Prozent weniger Apotheken. Bayernweit ging die Apothekenzahl um 0,84 Prozent zurück.
Gründe dafür gibt es mehrere, sagt Hubmann. „Ein Aspekt sind auf jeden Fall die unsicheren politischen Rahmenbedingungen für Apotheken“. Dabei spielt er zum einen auf die seit Oktober 2016 bestehende Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der Apotheken vor Ort gegenüber dem Arzneimittelversandhandel aus dem EU-Ausland an. „Nach fast vier Jahren erwarten wir von der Politik, dass endlich die entsprechenden Gesetze auf den Weg gebracht werden, nach denen sich alle wieder an die geltenden Regeln halten müssen“, fordert der BAV-Vorsitzende. Wie wichtig regulierte Preise im Gesundheitswesen sind, hätten die Erfahrungen in der Coronakrise gezeigt, als die Preise für Desinfektionsmittel und Schutzmasken sprunghaft angestiegen sind.
Unsicherheitsfaktor E-Rezept
Als weiteren Unsicherheitsfaktor sieht der BAV die geplante Einführung des elektronischen Rezepts. Zwar begrüße man dessen Einführung, „wenn es die Arzneimittelversorgung von Patienten vereinfacht und sicherer macht“, sagt Hubmann. Allerdings: Der Patient müsse immer die Hoheit über seine Verordnung haben und sich jederzeit aussuchen können, ob, und in welcher Apotheke er das Rezept einlöst. „Wir sehen die Gefahr, dass mit elektronischen Rezepten ein regelrechter Handel betrieben wird. Dem muss sowohl gesetzlich als auch technisch ein Riegel vorgeschoben werden“, betont Hubmann.
Auch die Große Koalition teilt die Sorge und will mit dem Patienten-Datenschutzgesetz ein Makelverbot im Apothekengesetz einführen. Im Sozialgesetzbuch soll zudem klargestellt werden, dass Vertragsärzte und Krankenkassen Patienten nicht beeinflussen dürfen, Verordnungen bei einer bestimmten Apotheke einzulösen. Am morgigen Freitag steht der PDSG-Entwurf zur abschließenden Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags. Die Forderung der ABDA, das Makelverbot auch „technisch“ abzusichern, wurde allerdings auch in den jüngsten Änderungsanträgen nicht aufgenommen.
Für Hubmann ist klar: Apotheken brauchen eine ordnungspolitische Perspektive, damit sie auch weiterhin zuverlässig versorgen können. In der Coronakrise habe sich gezeigt, wie wichtig die dezentrale, wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland ist.
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