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Kinowerbung und Gratisproben
Bundestag beschließt neue Werbeverbote für Zigaretten
Gesundheitsexperten drängen seit Langem darauf, Tabak-Reklame auch in Deutschland deutlich weitreichender zu unterbinden als bisher. Jetzt hat die große Koalition im zweiten Anlauf das Ziel erreicht. Vorausgegangen war dem gestern gefassten Beschluss ein jahrelanges Ringen.
Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag die Werbung für Zigaretten in Deutschland weiter eingeschränkt. Der Parlamentsbeschluss vom späten Donnerstagabend untersagt ab dem kommenden Jahr Kinowerbung fürs Rauchen, wenn der jeweilige Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Auch das Verteilen von Gratis-Proben ist dann außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt.
Verbot wird stufenweise ausgeweitet
Ab 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen – wenn auch zunächst einmal nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift das Außenwerbeverbot ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.
„Endlich sind wir beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel“, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), der Deutschen Presse-Agentur. Mediziner fordern seit Langem zusätzliche Verbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu bewahren.
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Die Tabakindustrie kritisierte das Vorhaben jedoch und verwies auf das unterschiedlich hohe Gesundheitsrisiko bei konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits. Deshalb müsse auch in Zukunft „Aufklärung“ über die neuen Produkte möglich sein, um Raucher zum „Umstieg auf schadstoffärmere Produkte“ zu bewegen, sagte die Geschäftsführerin von Philip Morris, Claudia Oeking.
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