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Neue ABDA-Webseite erklärt das E-Rezept

Am 1. Januar 2022 soll das elektronische Rezept das Papierrezept ablösen – so sieht es das Patientendaten-Schutzgesetz vor. Große ausländische Versender stehen längst in den Startlöchern, um sich ihren Teil vom Kuchen zu sichern. Nun hat die ABDA eine eigene Webseite zum E-Rezept gelauncht, auf der sie erklärt, wie die digitale Verordnung funktionieren wird – und was die aus ihrer Sicht besonders wichtigen Punkte sind.