Fachkräftemangel vorbeugen

Vorbereitungskurse für ausländische PTA an PTA-Schulen

Stuttgart - 28.07.2020, 10:30 Uhr

Die Völker-Schule in Osnabrück bietet ab August 2020 einen speziellen Vorbereitungskurs für ausländische PTA an. (x / Foto: Schelbert)

Die Völker-Schule in Osnabrück bietet ab August 2020 einen speziellen Vorbereitungskurs für ausländische PTA an. (x / Foto: Schelbert)


Damit ausländische PTA auch in Deutschland arbeiten dürfen, muss die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung in einem Anpassungslehrgang oder mittels Kenntnisprüfung festgestellt werden. Häufig hapert es auch an fachsprachlichen Kenntnissen. Die Völker-Schule in Osnabrück bietet ab August 2020 einen speziellen Vorbereitungskurs an. Neben der deutschen Sprache sollen darin auch die erforderlichen Kompetenzen für den Apothekenalltag vermittelt werden – und zwar überwiegend online.

Um den PTA-Beruf ausüben zu dürfen, bedarf es einer staatlichen Erlaubnis. Denn er gehört zu den sogenannten reglementierten Berufen. Reglementierte Berufe sind Tätigkeiten mit einer besonderen Verantwortung wie die Gesundheitsfachberufe, zu denen auch der PTA-Beruf zählt. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie (2005/36 EG), die im Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Hierauf basiert in Deutschland das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz). Die europäische Richtlinie stellt die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung sicher, da die PTA-Lehre europa- und weltweit in den einzelnen Ländern nach wie vor sehr unterschiedlich geregelt ist.

Anerkennung der Ausbildung durch Nachweis der Gleichwertigkeit

Kommen Menschen, die im Ausland eine pharmazeutische Ausbildung absolviert haben, nach Deutschland, können sie zum Nachweis der Gleichwertigkeit dieser Ausbildung zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Kenntnisprüfung wählen. Werden in der Kenntnisprüfung Defizite festgestellt, müssen diese nachgeschult werden. Eine Berufserlaubnis kann sonst nicht erteilt werden.

Berufsangehörige, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen außerdem über Sprachkenntnisse verfügen, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind. Nach Erteilung der Berufserlaubnis dürfen die anerkannten PTA dann in deutschen Apotheken arbeiten. So weit die Theorie: In der Praxis sieht es anders aus.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 nur knapp über 100 ausländische PTA-Ausbildungen anerkannt. Die meisten Anerkennungen wurden Bewerbern aus Rumänien erteilt, gefolgt von Syrien und arabischen Ländern. „Anerkennung bedeutet nicht, dass die PTA auch in deutschen Apotheken eingesetzt werden können. Oft hapert es nicht nur an der Sprache, um sich beim Beratungsgespräch zu verständigen, sondern auch an praktischen Fähigkeiten in Labor und Rezeptur sowie Fachkenntnissen in Pharmakologie und Galenik“, berichtet Burkhard Pölzing, Schulleiter der Völker-Schule in Osnabrück.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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