Bundesgerichtshof hat entschieden

„Hüffenhardt ist Geschichte“

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde von DocMorris gegen das Hüffenhardt-Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom Mai letzten Jahres zurückgewiesen. Damit ist endgültig klar: Das Aufstellen von „Apothekenautomaten“ ist DocMorris und anderen ausländischen Arzneimittelversendern in Deutschland verboten.