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Prüfpflicht bis 1. Juli 2021
Auch biologische Arzneimittel könnten Nitrosamine enthalten
Schon am 9. Juli hatte das BfArM bekannt gemacht, dass die EMA Leitlinien zur Vermeidung von Nitrosaminverunreinigugen in Humarnarzneimitteln entwickelt hat. Am 6. August hat die EMA nun ein entsprechendes Q&A-Dokument veröffentlicht. Während letzteres nur 15 Seiten zählt, umfassen die beiden Leitlinien jeweils rund 80 Seiten. DAZ.online hat die interessantesten Informationen herausgefiltert. Die erste Quintessenz: Seit Juli müssen auch biologische Arzneimittel auf Nitrosamine geprüft werden.
Stuttgart – Erstellt am 10.08.2020, 09:45 Uhr

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Medikamentöse Schmerztherapie – vermeidbare Risiken identifizieren
Für ihren diesjährigen Arzneimittelreport ließ die Barmer Krankenkasse unter anderem Daten zur ambulanten medikamentösen Schmerztherapie von erwachsenen, nicht-onkologischen Patient:innen auswerten – und stellte fest, dass es hier einige Baustellen gibt. Dazu zählen etwa die Anwendung von ungeeigneten Schmerzmitteln, problematische Wirkstoffkombinationen oder aber fehlende, sinnvolle Begleitmedikationen. Um Risikokonstellationen künftig zu reduzieren, schlagen die Autor:innen des Berichtes die Stärkung digitaler AMTS-Helfer vor.
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