Bundesverwaltungsgericht

Apotheker darf nicht in Rabattverträge blicken

Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern fallen unter das Geschäftsgeheimnis. Unbeteiligte, zum Beispiel Apotheker, haben damit keinen Anspruch zu erfahren, wie hoch die gewährten Rabatte sind. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.