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- Arnold: EuGH stützt
Der Europäische Gerichtshof hat heute ein Urteil zu Werbeverboten für Apotheken und ihre Anwendbarkeit auf Arzneimittelversender in anderen Mitgliedstaaten gesprochen. Es handelte sich um einen französischen Fall – doch auch hierzulande hat man die Entscheidung mit Spannung erwartet. Die ABDA kann ihr durchaus Positives abgewinnen – auch mit Blick auf das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz, wie ABDA-Vize Mathias Arnold erklärt.
Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Causa Shop Apotheke kann Frankreich dem EU-Versender die Werbung für den OTC-Versand zwar nicht in Gänze verbieten. Verbote, die die Würde des Apothekerberufs schützen oder den missbräuchlichen Arzneimittelkonsum verhindern sollen, sind aber durchaus möglich.
ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold, hat zu dem Urteil eine erste Bewertung abgegeben:
Wir müssen das Urteil natürlich noch eingehend prüfen. Aber nach einer ersten Durchsicht können wir auf jeden Fall zwei wichtige und positive Punkte feststellen. Erstens hat der EuGH bestätigt, dass Mitgliedstaaten grundsätzlich Werbebeschränkungen auch mit Geltung für den grenzüberschreitenden Arzneimittelversand erlassen können, ohne dass dies europäischem Binnenmarktrecht widersprechen muss. Zweitens darf in diesem Zusammenhang auch gegen Rabatte eingeschritten werden, die einen Mehr- bzw. Fehlgebrauch von Arzneimitteln fördern können. Hinter dieser Einschätzung des Gerichtes steht die Anerkenntnis, dass Arzneimittel Waren besonderer Art mit einem erheblichen Risikoprofil sind, bei denen dem Verbraucherschutz große Bedeutung zukommt.“
Aus ABDA-Sicht stützt das Urteil des EuGH den Weg, den der deutsche Gesetzgeber mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeschlagen hat. Das Gesetz soll bekanntlich einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch im grenzüberschreitenden Versandhandel möglichst umfassend wiederherstellen.
3 Kommentare
Lesen Sie diese Nachricht aus Brüssel mal genau, Herr Arnold!
von Heiko Barz am 02.10.2020 um 12:28 Uhr
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Apothekenvernichtung
von ratatosk am 02.10.2020 um 9:46 Uhr
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von Anita Peter am 01.10.2020 um 18:29 Uhr
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