Aus der Praxis

E-Rezept ohne Smartphone – geht das?

Das E-Rezept einmal ganz praktisch – das erklärte Apothekerin Heike Gnekow bei der Interpharm online. Wissen Sie schon, wie man bei Hilfsmitteln unterschreibt, wie man zusätzliche Erklärungen auf der Verordnung dokumentiert und was eigentlich Patienten ohne Smartphone machen?

E-Rezept ohne Smartphone – geht das?

Das E-Rezept kommt. Das ist kein hypothetisches Zukunftsszenario mehr. Dank eines sehr aktiven und treibenden Bundesgesundheitsministers arbeiten manche Arztpraxen und Apotheken bereits mit dem E-Rezept. Mit der Einführung ab Mitte 2021 sollen Papierrezepte zum Auslaufmodell werden, ab 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend – Ausnahmen bestätigen die Regel. Wobei relativierend gesagt werden muss, dass Deutschland in puncto elektronischem Verordnungsprozess nicht gerade Vorreiter ist. Finnland habe bereits vor Jahren eine 100-Prozent-E-Rezept-Quote erreicht, erklärte Heike Gnekow, Apothekerin aus Wandsbek und bereits versiert im alltäglichen Umgang mit E-Rezepten, bei der Interpharm online.

„Wir leben in einer App-bestimmten Welt, unser Smartphone unterstützt uns beim Alltäglichen – beim Ticketkauf der Bahn und bei Bankgeschäften mit Banking-Apps. Alles, was man täglich braucht, kann man mit Apps lösen – und zum Alltag eines Chronikers gehört es, ein Rezept einzulösen“, somit sei das E-Rezept nur konsequent heutzutage.

Modellprojekt in Wandsbek mit der TK

Die Apothekerin ist routiniert im Umgang mit E-Rezepten: Ihre Adler-Apotheke in Wandsbek war die erste, die gemeinsam mit dem dortigen Diabeteszentrum und der Techniker Krankenkasse ein Modellprojekt zur elektronischen Verordnung startete (mittlerweile sind viele weitere Apotheken und Kassen dabei, die weit überwiegende Zahl der E-Rezepte läuft aber nach wie vor über die Adler-Apotheke). Wichtig war allen Beteiligten, dass es eine freie Apotheken- und Ärztewahl gibt und keine Zuweisung vorliegt. „Wir wollten zeigen, dass E-Rezepte klappen“, so Gnekow. Deswegen kümmere man sich im Modell ausschließlich um Verordnungen über Fertigarzneimittel und Hilfsmittel und vorerst nicht um Spezialrezepte, wie BtM- oder T-Rezepte und Rezepturen.

Digitaler Datensatz ans Rechenzentrum

Was passiert also beim E-Rezept? Ganz anschaulich erzählte Gneokow: „Der Patient hat ein Leiden, er geht mit seinem Handy zum Arzt, dieser stellt ein E-Rezept aus, wobei die Rezeptdaten verschlüsselt abgelegt werden.“ Im Modellprojekt Wandsbek erfolgt dies dezentral auf dem Server des Arztes, und der Patient erhält den Schlüssel dazu, den sogenannten Token oder QR-Code, auf sein Handy. Dieses Schlüssels bedarf es, um die Rezeptdaten zu öffnen. Was, wenn dieser Schlüssel in die falschen Hände gerät? „Mit dem Token allein kann man gar nichts machen“, so Gnekow. Er bestehe aus einer Aneinanderreihung von Zahlen und Buchstaben und enthalte keine Information, die man knacken könnte.

In der Apotheke schließlich präsentiere der Patient sein E-Rezept, es baue sich eine sichere Verbindung zum Server der Arztpraxis auf, und die Daten könnten abgerufen werden. Die Apotheke dispensiert sodann die Arzneimittel, und der elektronische Datensatz wird direkt ans Rechenzentrum geschickt. „Wir können alles voll digital abbilden: E-Verordnung beim Arzt, die elektronische Einlösung in der Apotheke und die elektronische Abrechnung.“

Wenn der Patient kein Smartphone hat?

In diesem Fall wird der vollständig elektronische Prozess an einer Stelle unterbrochen: Der Patient erhält seinen QR-Code ausgedruckt. Ansonsten ändert sich im Prozess nichts. Gnekow geht allerdings davon aus, dass es künftig immer weniger Menschen ohne Smartphone geben wird. Für viele rüstige Rentner gehöre es mittlerweile zum Alltag, versiert zu whatsappen und über Facetime zu telefonieren.

Schnellere Versorgung und weniger Retaxationen

Die Apothekerin sieht einen großen Vorteil in der Geschwindigkeit: Die Patienten würden schneller versorgt und E-Rezepte könnten schneller, nämlich täglich, abgerechnet werden. Bislang werden Papierrezepte in Apotheken, je nach Größe der Apotheke, vielleicht dreimal im Monat abgeholt. 

Einen weiteren Vorteil hat Gnekow bei den Rezepten beobachtet: Sie seien klar und eindeutig – und nicht mehr „exotisch“ verordnet und von Patientenhand verknittert. Die großen Ziele seien weniger Fehler auf dem Rezept und weniger Retaxationen. So könnte man beispielsweise keine abgelaufenen Rezepte versehentlich abrechnen. Auch ist Gnekow optimistisch, dass es künftig keine Gründe mehr geben wird, dass handschriftlich auf dem Rezept etwas ergänzt werden muss. „Ich denke, dass das über eine krasse Standardisierung laufen wird, was wir aktuell noch handschriftlich ergänzen. Ich sehe es als Chance, die eingebürgerten Regeln zu hinterfragen, ob eine Sonder-PZN nicht ausreichend ist“, so Gnekow. Und: „Handschriftliche Ergänzungen werden hoffentlich schlichtweg nicht mehr notwendig sein.“

Auch bei Hilfsmitteln hofft Gnekow auf Erleichterungen: Denn wie kann der Patient den Erhalt beim E-Rezept quittieren? „Es gibt dann keine Patientenunterschrift“, so Gnekow. Zumindest im Modellprojekt. Hilfsmittel sind allerdings auch nicht in Schritt 1 zu realisieren, ab 2022 werden Fertigarzneimittel realisiert und in Stufe 2 dann Hilfsmittel. Hier gibt es noch kein konkretes Startdatum. Gnekow: „Auch hier sind E-Rezepte eine Chance, das Thema Unterschrift bei Hilfsmitteln zu hinterfragen.“

Was passiert bei technischen Problemen, wenn der Server nicht erreichbar ist? Wie funktioniert das E-Rezept in der Heimversorgung? Den gesamten Beitrag von Heike Gnekow zum „E-Rezept ganz praktisch“ können Sie auch unter www. interpharm.de im Nachhinein anschauen. Wenn Sie dann auch noch 7 von 10 Fragen zu den jeweiligen Vorträgen richtig beantworten, können Sie noch jeweils einen Fortbildungspunkt pro Vortrag für Ihr freiwilliges Fortbildungszertifikat erwerben .Mehr Infos und Tickets unter WWW.INTERPHARM.DE

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