Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Spahn will die E-Rezept-Pflicht ab 2022

Berlin - 01.04.2020, 10:15 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt dem Bundeskabinett heute sein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor. Darin enthalten ist die Abschaffung des Papierrezeptes. (Foto: imago images / photothek)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt dem Bundeskabinett heute sein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor. Darin enthalten ist die Abschaffung des Papierrezeptes. (Foto: imago images / photothek)


Am heutigen Mittwoch will die Bundesregierung das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Patienten-Datenschutzgesetz (PDSG) beschließen. Darin sind mehrere Regelungen zur Ausgestaltung des E-Rezeptes enthalten. Kurz vor der Kabinettsbefassung hat Spahn noch eine große Überraschung eingebaut: Die Bundesregierung will festlegen, dass es ab 2022 verpflichtend (bis auf Ausnahmen) nur noch E-Rezepte gibt. Den Wettbewerb zwischen Apotheken und Versendern beim E-Rezept will Spahn weiterhin ermöglichen, aber klarstellen, dass mit den Verordnungen kein Handel betrieben werden darf.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte Ende Januar dieses Jahres den ersten Entwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vorgelegt. Mit dem Gesetz, das heute dem Bundeskabinett vorliegt, soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter vorangetrieben werden. Enthalten sind beispielsweise Neuregelungen zum digitalen Überweisungsschein, der Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) und auch zum E-Rezept. Was das für den Apothekenmarkt bedeutende E-Rezept betrifft, will Spahn die inzwischen verstaatlichte Gematik verpflichten, eine Standard-Handy-App zu bauen, die als Königsweg der Rezeptübermittlung dienen soll. Aus dieser App sollen die Patienten ihre Verordnungen allerdings in die Anwendungen weiterer Anbieter weiterleiten können, wie etwa Vor-Ort-Apotheken oder auch Versandkonzerne.

Mehr zum Thema

Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Spahn will Wettbewerb bei E-Rezept-Apps ermöglichen

Papierrezepte nur noch im absoluten Ausnahmefall

Doch im Vergleich zum ersten Entwurf hat nun eine ganz neue Regelung noch ihren Weg ins Gesetz gefunden. „Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben“, heißt es nun in der Kabinettsvorlage, die nach einem Beschluss am heutigen Mittwoch dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden könnte. Heißt konkret: Minister Spahn will das Papierrezept im Normalfall abschaffen. Das ist überraschend, schließlich hatten Spahn und sein Ministerium bis zuletzt betont, dass das Papierrezept erhalten bleiben soll. Auf der Homepage des BMG heißt es auch heute noch: „Das E-Rezept soll das klassische Rezept auf Papier nicht vollständig ablösen: Wer will, kann auch weiterhin das Papierrezept erhalten.“

Was die Ausgestaltung der neuen E-Rezept-Pflicht ab 2022 betrifft, stellt das BMG im neu formulierten Paragraph 360 des SGB V klar, dass Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder aus Kliniken heraus verordnen, dazu verpflichtet sind, Verordnungen nur noch in digitaler Form auszustellen. Das gelte nicht, wenn die Ausstellung in elektronischer Form nicht möglich ist ( etwa bei ärztlichen Hausbesuchen) oder die dafür erforderlichen technischen Dienste nicht zur Verfügung stehen. Für Betäubungsmittel und sogenannte T-Rezepte soll diese Pflicht auch nicht gelten. Gleichzeitig sollen Apotheken verpflichtet werden, Arzneimittel auf Grundlage von E-Rezepten abzugeben. Diese Pflicht gilt nur dann nicht, wenn die erforderlichen Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur nicht zur Verfügung stehen. Und: Die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung bleiben davon unberührt. Das heißt beispielsweise: Auch beim E-Rezept muss der Apotheker prüfen, ob sich eine Abgabe wegen Missbrauchsverdacht verbietet.

Patienten sollen allerdings die Möglichkeit haben, sich die Zugriffsdaten für das E-Rezept (der sogenannte Token, also beispielsweise ein QR-Code) ausdrucken zu lassen. Mit diesem Ausdruck könnten sie dann in die Apotheke gehen und ihn abscannen lassen.*



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


12 Kommentare

Patientendaten

von Nachdenker am 03.04.2020 um 7:14 Uhr

Gerade gibt Herr Spahn Handydaten via Telekom an das RKI weiter. Er möchte ein Handytracking erzwingen - Totalüberweachung der Bürger. In wessen Diensten steht Herr Spahn wirklich? 2022 wird es sicher Deutsche Apotheken nicht mehr geben. Das Patientenwohl interessiert ihn sowieso nicht - das sehen wir gerade in Zeiten, wo wir alle weggesperrt werden wegen eines Wahns, der völlig unangemessen ist.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Geld ist doch dicker als Blut

von ratatosk am 02.04.2020 um 18:52 Uhr

Sogar jetzt hat Spahn nur das Wohl der Versender im Blick ! Er wird wissen warum. Bin nicht mal enttäuscht, da ich hier nichts anderes erwartet habe, evt. nur nicht schon so früh wieder.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Handy App

von Birgit am 02.04.2020 um 13:12 Uhr

Digitalisierung okay. Aber was machen ältere Menschen die kein Handy oder gar Smartphone haben und demzufolge nicht in einer App weiterleiten oder vorzeigen können?
Meiner Meinung nach werden diese Personen überall (auch in den Medien) vergessen

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Mal wieder Löschung durch die Daz

von Conny am 01.04.2020 um 15:10 Uhr

Welches Wort haben Sie denn gelesen ? Was ist denn an Raute so schlimm ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wahlhelfer Corona bleibt ... Spahn will ... wir dürfen ... Amazon kommt ... Apotheken gehen ...

von Christian Timme am 01.04.2020 um 14:59 Uhr

Politik "führt uns vor" , Politik trifft die Vor-Wahl ... dann dürfen wir "nachwählen" ... Demokratie schafft das ... das ist Politik.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Dieser Kommentar wurde von der Redaktion aufgrund eines Verstoßes gegen die allgemeinen Verhaltensregeln gelöscht.

APOTHEKEN-Wahl????

von Beobachter am 01.04.2020 um 11:30 Uhr

"... freie Apothekenwahl..."
Die EU-Versender sind KEINE Apotheke. Sie unterliegen keiner deutschen Behörde und somit keinerlei Kontrolle. Sie sind kein Kamnmermitglied (weder IHK noch LAK) und bekommen somit keine Zulassung zur Gematik.
Sie dürfen nicht in die Niederlande liefern und in der Schweiz noch nicht mal OTC-Produkte, also was soll das mit dem Wettbewerb.
Ausserdem Wettbewerb mit verschreibungspflichtigen Medikamenten? Es gibt eine Preisbindung - wo ist der Wettbewerb? Nur die EU-Versender halten sich nicht dran. Das ist Versicherungsbetrug und illegal und kein Wettbewerb.
Haltet euch doch endlich mal an deutsche Gesetze!!
Sonst kann Frau Antje aus Holland auch mitmachen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: APOTHEKEN-Wahl

von Anita Peter am 01.04.2020 um 11:47 Uhr

Sie müssen sich nicht mal ans FBV halten. Ist doch schön. Lagerhalle hinter die Grenze, und sie müssen weder eine Apotheke sein, noch an Regeln und Gesetz halten. Dafür werden sie dann sogar noch hofiert.

Es können wir laut Buuuuh rufen. Oder was anderes. Aber sicher nicht mit der ABDA.

AW: APOTHEKEN-Wahl

von Thomas Eper am 01.04.2020 um 13:44 Uhr

Die guten Kontakte von Spahn zum DocMorris-Vorstand sind doch bekannt.
Da kann man schon mal beide Augen zudrücken.

e-rezept

von Petra Lange am 01.04.2020 um 11:24 Uhr

April -April ?????

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

E-Rezept-Pflicht

von Joker am 01.04.2020 um 11:07 Uhr

"Sichere" E-Rezepte? Verpflichtend in 8 Monaten?
Aprilscherz?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: E-Rezept-Pflicht

von Heiko Barz am 01.04.2020 um 11:26 Uhr

Er will es 2022 eingeführt wissen nicht schon in 8 Monaten. Allerdings hat dieser Mann doch ganz andere Probleme. Viel wichtiger wäre doch die Abstellung der Billigarzneimittelproduktion in „Fernost“ nicht nur wegen der aktuellen Situation sondern auch wegen der Verunreinigungsflut (Valsartan) und der damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren, die letztlich nicht unbedingt zum Vorteil der Deutschen Patientenschaft gereichen.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.