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Kontrahierungszwang – ja oder nein?
TeleClinic widerspricht ABDA
Vergangene Woche verkündete der Telemedizinanbieter TeleClinic den Launch eines neuen Portals, das Apotheken vor Ort eine problemlose Belieferung der TeleClinic-Privatrezepte ermöglichen soll. Auf seiner Webseite erklärt TeleClinic, dass für die Apotheken sogar ein Kontrahierungszwang bestehe. Die ABDA äußerte gegenüber DAZ.online allerdings Zweifel an dieser Annahme. Doch TeleCinic pocht darauf: Ihre Rezepte werden ordnungsgemäß übermittelt – die Einschätzung der ABDA sei „nicht korrekt“.
Die in München ansässige Teleclinic mit ihren Online-Sprechstunden hebt sich eigentlich positiv ab von Telemedizin-Anbietern mit Sitz in Ländern wie Großbritannien, die Kunden lediglich nach einer Fragebogen-Anamnese mit dem gewünschten Präparat versorgen. Doch seitdem sich die TeleClinic von der Schweizer Zur Rose Group hat schlucken lassen, weht dem deutschen Telemedizinanbieter ein kühler Wind aus weiten Teilen der Apothekerschaft entgegen. Gleich nach der Übernahme hatte sich apotheken.de aus der zuvor bestehenden Kooperation verabschiedet. Apotheken.de hatte bis dato für die Schnittstelle mit den Vor-Ort-Apotheken gesorgt. Doch die neue Verbundenheit des Online-Arzt-Portals mit einem Arzneimittelversandhändler ließ alle Alarmglocken schrillen.
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Die TeleClinic stellte die Trennung von apotheken.de vor ganz praktische Probleme – vertraglich verbunden war sie nun nur noch mit einer deutschen Versandapotheke. Stationäre Apotheken, die nun mit Rezepten von TeleClinic-Patienten konfrontiert waren, gerieten in Schwierigkeiten – die Verordnungen erreichten sie per Fax oder Mail. Die erforderliche, aber nicht auffindbare qualifizierte elektronische Signatur bereitete den Apotheken ebenso Bauchschmerzen wie die Möglichkeit, dass das Rezept in verschiedenen Apotheken angelandet sein und mehrfach bedient werden könnte.
All diese Probleme sollen nun aus der Welt sein. In der vergangenen Woche gab TeleClinic den Launch eines neuen Portals zur Vernetzung mit Vor-Ort-Apotheken bekannt. So soll es funktionieren: Nach der Online-Behandlung stellt der Arzt des TeleClinic-Netzwerks ein Privatrezept aus und versieht es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Der Patient entscheidet dann, wo er das Rezept einlösen möchte: Er kann sie in der App wählen, die Apotheke muss sich vorher nicht registrieren. Die TeleClinic wiederum informiert dann die ausgewählte Apotheke und übermittelt dieser das Rezept elektronisch. „Der Patient erhält niemals das signierte Rezept“, betont die TeleClinic auf ihrer Webseite – offenbar um klarzustellen, dass eine wiederholte Einlösung nicht möglich ist. Schließlich erhält der Patient eine Benachrichtigung, wenn das gewünschte Arzneimittel abholbereit ist.
1 Kommentar
Bzgl. online-Arzt-eRezept-Glücksritter/in
von Alfons Neumann am 06.11.2020 um 0:59 Uhr
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