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Kontrahierungszwang – ja oder nein?
TeleClinic widerspricht ABDA
Vergangene Woche verkündete der Telemedizinanbieter TeleClinic den Launch eines neuen Portals, das Apotheken vor Ort eine problemlose Belieferung der TeleClinic-Privatrezepte ermöglichen soll. Auf seiner Webseite erklärt TeleClinic, dass für die Apotheken sogar ein Kontrahierungszwang bestehe. Die ABDA äußerte gegenüber DAZ.online allerdings Zweifel an dieser Annahme. Doch TeleCinic pocht darauf: Ihre Rezepte werden ordnungsgemäß übermittelt – die Einschätzung der ABDA sei „nicht korrekt“.
Berlin – 05.11.2020, 09:00 Uhr

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TeleClinic widerspricht ABDA
Vergangene Woche verkündete der Telemedizinanbieter TeleClinic den Launch eines neuen Portals, das Apotheken vor Ort eine problemlose Belieferung der TeleClinic-Privatrezepte ermöglichen soll. Auf seiner Webseite erklärt TeleClinic, dass für die Apotheken sogar ein Kontrahierungszwang bestehe. Die ABDA äußerte gegenüber DAZ.online allerdings Zweifel an dieser Annahme. Doch TeleCinic pocht darauf: Ihre Rezepte werden ordnungsgemäß übermittelt – die Einschätzung der ABDA sei „nicht korrekt“.
TeleClinic widerspricht ABDA
Vergangene Woche verkündete der Telemedizinanbieter TeleClinic den Launch eines neuen Portals, das Apotheken vor Ort eine problemlose Belieferung der TeleClinic-Privatrezepte ermöglichen soll. Auf seiner Webseite erklärt TeleClinic, dass für die Apotheken sogar ein Kontrahierungszwang bestehe. Die ABDA äußerte gegenüber DAZ.online allerdings Zweifel an dieser Annahme. Doch TeleCinic pocht darauf: Ihre Rezepte werden ordnungsgemäß übermittelt – die Einschätzung der ABDA sei „nicht korrekt“.
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