Zugang zum Securpharm-System

Weitere Details zum Kauf neuer N-Ident-Zertifikate

Der Kauf neuer N-Ident-Zertifikate für den Zugang zum Securpharm-System erweist sich als schwieriger als gedacht. Nachdem DAZ.online über den Ablauf und die jüngsten Änderungen in der Anleitung für diesen Vorgang berichtet hatte, bittet die NGDA diese Erläuterung zu präzisieren. Lesen Sie hier nun weitere Details zum Ablauf.

Weitere Details zum Kauf neuer N-Ident-Zertifikate

Die N-Ident-Zertifikate, mit denen sich Apotheken beim Zugang zum sicheren Netz der Apotheker ausweisen, sind nur zwei Jahre gültig. Diese Zertifikate sind für die Teilnahme am Securpharm-System erforderlich. Da die meisten Apotheken ihre Zertifikate im Herbst 2018 erworben haben, brauchen sie nun neue Zertifikate. Darauf hatte DAZ.online bereits hingewiesen und später den Ablauf des Vorgangs erläutert.

Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hatte die Anleitung nach Rückfragen aus Apotheken angepasst. Als Reaktion auf den jüngsten Beitrag von DAZ.online hat die NGDA nun um Ergänzung und Präzisierung der Beschreibung gebeten. Dies betrifft die folgenden Punkte des Ablaufs:

Wer muss sich relegitimieren?

Zunächst geht es um die Frage, ob eine Relegitimation nötig ist. Die NGDA weist darauf hin, dass dies auf zweierlei Weise zu erkennen ist. Erstens könne der Nutzer dies im Menü „Meine Betriebsstätten“ erkennen. Zweitens weise die NGDA per 
E-Mail rechtzeitig vor dem Ablauf des Zertifikats auf die Notwendigkeit der Relegitimation hin.

Button nur mit gültiger Legitimation

Zum Kauf des neuen Zertifikats hatte DAZ.online erklärt, dass für Zertifikate mit dem Status „aktiv“ ein Button angeboten wird, der direkt in den Onlineshop der NGDA führt. Dort kann dann das neue Zertifikat gekauft werden. Die NGDA betont nun, dass dieser Button erst zur Verfügung steht, „wenn der Status ‚Legitimiert‘ der Apotheke – entweder durch Erst- oder Relegitimation – erfolgreich bestätigt werden konnte“. Weiter erklärt die NGDA, dieser Button erscheine bei legitimierten Betriebsstätten erst drei Monate vor Ablauf des bestehenden Zertifikats.

Umbenennung des Buttons

Außerdem ergänzt die NGDA, dass dieser Button, der zuvor als „Laufzeitverlängerung“ bezeichnet wurde, nun „neues Zertifikat erwerben“ heiße. DAZ.online hatte bereits darauf hingewiesen, dass die NGDA in dieser Hinsicht ihre Diktion verändert hat, dies aber nicht auf den Button bezogen. Denn bisher hatte die NGDA offenbar in ihrer eigenen Anleitung zwar die Überschrift des Kapitels und die Abbildung des Buttons, nicht aber den eigentlichen Text der Anleitung verändert.

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