Apothekenkampagne

Plakat gegen den Masken-Ansturm

Die Ankündigung, dass die Apotheken für die Wintermonate Schutzmasken an Risikopatienten ausgeben werden, hat bereits zu einem Ansturm auf die Offizinen geführt – dabei ist die Rechtsgrundlage für die Maskenausgabe noch gar nicht in Kraft getreten. Die ABDA klärt nun über Pressemeldungen und Social-Media-Kanäle auf, dass es frühestens am 15. Dezember losgeht. Zudem bietet sie Plakatmotive, die Apotheken aushängen können.

Plakat gegen den Masken-Ansturm

Am vergangenen Mittwoch legte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für eine Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor. Sie regelt, wie Menschen ab 60 Jahren sowie solche mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren an die 15 (fast) kostenlosen FFP2-Masken kommen sollen, die der Bund schon vor Wochen in Aussicht gestellt hat. Im Informationsfluss ging dabei vielfach unter, dass die Verordnung erst noch in Kraft treten muss – dies sei für den 15. Dezember angestrebt, hieß es aus dem Ministerium.

Verschiedene Landesapothekerkammern und -verbände sowie die ABDA bemühten sich gestern, in Pressemitteilungen klarzustellen, dass es JETZT noch keine kostenlosen Masken in den Apotheken gibt. Nun soll den Apotheken, die bereits viele potenziell Anspruchsberechtigte abweisen müssen, mit einem Plakatmotiv aus der Apothekenkampagne weitergeholfen werden. Wer noch nicht selbst ein Plakat für sein Schaufenster oder seine Eingangstür gestaltet hat, kann das neue Kampagnenmotiv unter www.apothekenkampagne.de/material/corona herunterladen.

Das Plakat informiert bezugsberechtigte Menschen darüber, dass die ersten kostenlosen FFP2-Masken frühestens ab dem 15. Dezember 2020 in den Apotheken verfügbar sein werden und bis zum 31. Dezember 2020 abgeholt werden können.

Parallel hierzu setzt die ABDA auf Informationen über ihre Social-Media-Kanäle. Auch das Bundesgesundheitsministerium habe zugesagt, die versäumte Termininformation verstärkt zu kommunizieren.

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